Land unterstützt Betriebe bei Biberschäden
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Durch Biber abgenagte Baumstämme an einem Stausee (Symbolbild)

Zwischen Artenschutz und wirtschaftlicher Nutzung gibt es mitunter Konflikte. Das Land Hessen will bei Schäden, die Biber anrichten, die Betroffenen finanziell entschädigen.

Wiesbaden (epd). In Hessen gilt ab sofort eine sogenannte „Biber-Billigkeitsrichtlinie“, die sich an Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft richtet. Die Richtlinie ermögliche Ausgleichszahlungen bei wirtschaftlichen Schäden durch Biber, teilte das Hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium am 7. April in Wiesbaden mit. Im Jahr 2024 habe es 562 Biber-Reviere in Hessen gegeben, und damit geschätzt knapp 2.000 Biber, sagte eine Ministeriumssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Daten zu den bisher aufgetretenen Schadenshöhen lägen derzeit nicht vor.

Biber könnten durch ihre Bauten etwa Überstauungen von Uferbereichen verursachen und Fraßschäden beispielsweise an Bäumen, Kartoffeln, Rüben oder Mais anrichten, sagte die Sprecherin. Im Bereich von Dämmen lege der Biber manchmal einen Bau in der Böschung an, was im Fall von Hochwasserschutzanlagen oder Teichanlagen zu Konflikten führen könne.

Minister nennt Ausgleich fair

„Der Biber ist eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes“, sagte Umweltminister Ingmar Jung (CDU) der Mitteilung zufolge. Es sei eine Frage der Fairness, dass dieser Erfolg nicht zulasten derjenigen geht, die Flächen bewirtschaften. „Wir sorgen deshalb für einen verlässlichen Ausgleich dort, wo Schäden entstehen“, fügte Jung hinzu. Der Europäische Biber (Castor fiber) ist streng geschützt.

Betroffene Betriebe können den Angaben zufolge Leistungen von bis zu 90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe bekomme. Die Förderung sei möglich zwischen 250 und 25.000 Euro pro Schadensfall. Schäden seien bei den zuständigen Forstämtern zu melden, die diese bewerten. Anträge auf finanzielle Hilfen müssten bei den Regierungspräsidien gestellt werden.

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