Reichsbürger-Verein "Königreich Deutschland" verboten
s:109:"Kundgebung von Reichsbürgern auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin (Foto vom 14.03.2020)";
Kundgebung von Reichsbürgern auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin (Foto vom 14.03.2020)
Hunderte Einsatzkräfte durchsuchen Liegenschaften in sieben Ländern

Bundesinnenminister Dobrindt hat einen Reichsbürger-Verein verbieten lassen. Das „Königreich Deutschland“ richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, hieß es. Es gab vier Festnahmen.

Berlin, Karlsruhe, Frankfurt a.M. (epd). Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Verein „Königreich Deutschland“ verboten. Zweck und Tätigkeit des größten Vereins aus der Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene liefen „den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung“, erklärte das Ministerium am 13. Mai in Berlin. Die Bundesanwaltschaft ließ vier Männer verhaften.

Antisemitische Verschwörungserzählungen, wirtschaftskriminelle Strukturen

Dobrindt erklärte, die Mitglieder des Vereins untermauerten „ihren vermeintlichen Herrschaftsanspruch durch antisemitische Verschwörungserzählungen“ und hätten wirtschaftskriminelle Strukturen aufgebaut. Das Verbot umfasst den Ministeriumsangaben zufolge auch die zahlreichen Teilorganisationen des Vereins. Die Anhängerschaft von „Königreich Deutschland“ bestehe nach dessen eigenen Angaben aus 6.000 Personen.

Nach Darstellung des Ministeriums durchsuchten seit den frühen Morgenstunden Hunderte Einsatzkräfte in sieben Bundesländern Liegenschaften des Vereins und Wohnungen von führenden Mitgliedern. Ziel der Razzien in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sei es, Vereinsvermögen zu beschlagnahmen und „weitere Beweismittel für die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten des Vereins sicherzustellen“.

Haftbefehle vollstreckt

Laut Bundesanwaltschaft vollstreckten Beamte des Bundeskriminalamts in den Landkreisen Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz, Mittelsachsen in Sachsen und Oder-Spree in Brandenburg Haftbefehle eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof gegen vier Männer. Zudem durchsuche die Kantonspolizei im schweizerischen Solothurn die dortige Wohnung eines anderen Beschuldigten.

Das Ministerium teilte mit, das „Königreich Deutschland“ sei 2012 in Wittenberg von dem als „Obersten Souverän“ geltenden Peter F. ausgerufen worden. Der Verein gelte als derzeit mitgliederstärkste Vereinigung im Spektrum der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter in Deutschland, die die Existenz der Bundesrepublik leugneten und deren Rechtssystem ablehnten. Das „Königreich Deutschland“ betrachte sich als „Gegenstaat“ unter monarchisch-absolutistischer Führung mit eigener Rechtsprechung.

Auch lehnten die Mitglieder das Gewaltmonopol der Bundesrepublik ab und stellten die staatlichen Institutionen Deutschlands sowie anderer Länder als satanisch unterwandert oder von jüdischen Clans gelenkt dar. „Das kann in unserem Rechtsstaat nicht geduldet werden“, betonte Dobrindt. „Wir gehen entschlossen gegen diejenigen vor, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung angreifen.“

Pressemitteilung Bundesinnenministerium: http://u.epd.de/3eud

Pressemitteilung Bundesanwaltschaft: http://u.epd.de/3euf