Doch kein komplettes Einstellungsverbot für AfD-Mitglieder
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AfD-Wahlplakate

Rheinland-Pfalz sorgte vor einigen Tagen für Schlagzeilen, weil vermeintlich keine AfD-Mitglieder mehr im öffentlichen Dienst eingestellt werden sollten. Ganz so streng wie vielfach vermeldet sind die neuen Regeln jedoch gar nicht.

Mainz (epd). Mitgliedern der AfD bleibt die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz auch künftig nicht grundsätzlich verwehrt. Entgegen anderslautender Berichte sieht eine vom Land ausgearbeitete neue Verwaltungsvorschrift nicht vor, dass allein die Parteimitgliedschaft bereits einen Ausschlussgrund darstellt, wie das Mainzer Innenministerium am 15. Juli dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Auch nach der geplanten Aufnahme der AfD in eine Liste extremistischer Organisationen bleibe der Einzelfall entscheidend. Bewerberinnen und Bewerber könnten Zweifel an ihrer Verfassungstreue ausräumen.

AfD auf Ministeriumsliste extremistischer Organisationen

Die Landesregierung hatte in der vergangenen Woche mit einer Mitteilung den Eindruck erweckt, die bislang unveröffentlichte neue Verwaltungsvorschrift mache eine Bewerbung von AfD-Mitgliedern für Stellen bei Polizei, an Schulen oder in Behörden aussichtslos. Bewerberinnen und Bewerber müssten künftig im Einstellungsverfahren erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. Zu den gelisteten Vereinigungen gehöre auch die AfD, hatte das Ministerium mitgeteilt.

Innenminister Michael Ebling (SPD) hatte erklärt: „Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land.“ Wer im Staatsdienst arbeiten wolle, müsse ohne „Wenn und Aber“ loyal zur Verfassung stehen. Auch bereits im öffentlichen Dienst tätigen AfD-Mitgliedern drohe bei „nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht“ die Entfernung aus dem Dienst. Bereits die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei könne ein „disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen“ darstellen.

Bundesweites Medienecho

Die Entscheidung in Mainz hatte ein bundesweites Medienecho ausgelöst, weil sie über Bestimmungen anderer Länder vermeintlich deutlich hinausging. Kritiker warfen Rheinland-Pfalz einen Alleingang vor, weil die Länder eigentlich ein gemeinsames Regelwerk zum Umgang mit der AfD vereinbaren wollten. Rechtsexperten kritisierten einen grundsätzlichen Ausschluss allein wegen der Parteimitgliedschaft als rechtswidrig.

So hatte der Speyerer Staatsrechtler Joachim Wieland am 15. Juli in einem Interview mit dem WDR betont, der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung rechtfertige keine Mittel, die dieser Grundordnung widersprechen. Die neue Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz halte er allerdings für „gar nicht so eng, wie es der Innenminister jetzt glauben macht“.

AfD-Landeschef Jan Bollinger warf Ebling einen „verfassungswidrigen Schnellschuss“ vor: „Wer versucht, parteipolitische Gesinnungsprüfungen in die staatliche Verwaltung zu tragen, hat sich als Innenminister disqualifiziert.“ Die Kommunikationsstrategie des Landes sei ein Beispiel für „verantwortungslose Symbolpolitik“.

Die neue rheinland-pfälzische Verwaltungsvorschrift tritt mit ihrer geplanten Veröffentlichung in Kraft. Wann dies geschehen wird, konnte das Ministerium bislang nicht mitteilen.

Pressemitteilung vom 10. Juli: http://u.epd.de/3hgl