Die bayerische evangelische Landeskirche hat Berichte zurückgewiesen, wonach der Regensburger Regionalbischof Klaus Stiegler oder die Neumarkter Dekanin Christiane Murner das Disziplinarverfahren gegen einen Pfarrer im Dekanat Neumarkt angestoßen hätten. Beide seien erst nach der Eröffnung des Verfahrens informiert worden, sagte ein Kirchenjurist am Dienstagabend bei einer Aussprache vor Ort.
Die Entscheidung der Landeskirche wurde öffentlich kritisiert und führte in der Kirchengemeinde zu Unmutsäußerungen und Sympathiebekundungen für den betroffenen Pfarrer. Die gut besuchte Aufklärungsveranstaltung wurde von einem Sicherheitsdienst begleitet.
Anzeige „von außerhalb der Kirche“
Nach Angaben des Kirchenjuristen werden Disziplinarverfahren nach kirchenrechtlichen Vorgaben vom zuständigen Referat Dienstrecht im Landeskirchenamt geführt. Über entsprechende Maßnahmen entscheide der Disziplinarausschuss, nicht die Kirchenleitung vor Ort.
Ausgelöst worden sei das Verfahren durch eine „Meldung von außerhalb der Kirche“, die direkt an die zuständige Stelle im Landeskirchenamt gerichtet worden sei, sagte der Kirchenjurist weiter. Die Landeskirche wies zugleich den Eindruck zurück, Kirchenleitung oder Dekanin wollten dem betroffenen Pfarrer schaden. Das Verfahren diene ausschließlich der rechtlichen Klärung des Sachverhalts.
Landeskirche: Auch frühere Amtspflichtverletzungen sind zu verfolgen
Zugleich widersprach die Landeskirche Darstellungen, wonach für disziplinarische Maßnahmen eine absolute Verjährungsfrist von sechs Jahren gelte. Das Disziplinargesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), das auch in Bayern angewendet wird, kenne keine entsprechenden Verjährungsfristen. Deshalb könnten auch länger zurückliegende Amtspflichtverletzungen disziplinarrechtlich verfolgt werden.
Die Landeskirche betonte, auch kirchliche Disziplinarverfahren seien an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden. Bis zum Abschluss gelte die Unschuldsvermutung. Die Kirchenleitung steht vor allem in der Kritik, weil sie den Namen des Pfarrers preisgegeben hat, bevor eine abschließende Klärung des Sachverhalts vorlag. Bei der Datenschutzstelle der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sei deswegen ein Verfahren eingeleitet worden. (2271/12.08.2026)