Sachsens Landtag stimmt für Rundfunk-Reformstaatsvertrag
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Plenarsaal des sächsischen Landtags (Archivbild)
Dresden (epd).

Nach emotionaler Debatte und einer halbstündigen Auszeit hat der sächsische Landtag dem Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugestimmt. Eine knappe Mehrheit votierte am 29. Oktober in Dresden dafür, nötig waren mindestens 61 Stimmen. Der Minderheitskoalition aus CDU und SPD fehlen zehn Stimmen, sie war somit auf Abgeordnete der Opposition angewiesen.

Grüne und Linke, die zusammen 13 Sitze haben, stimmten schließlich dafür. Die Linken-Abgeordnete Luise Neuhaus-Wartenberg erklärte nach der Abstimmung, ihre Fraktion habe sich in der Bedenkpause dazu „durchgerungen“.

„Zentrale Säule der Demokratie“

Zuvor hatte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nach einer halbstündigen „Überlegenszeit“ das Wort ergriffen und um Zustimmung zum Reformstaatsvertrag geworben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei „eine zentrale Säule der Demokratie“ in Deutschland. Zu beobachten sei, wie Tech-Konzerne die öffentliche Meinung immer stärker beeinflussten.

Es gebe nun die Chance, Reformen anzuschieben, die aus seiner Sicht richtig sind, sagte der Ministerpräsident. 16 Länder und die Rundfunkanstalten hätten gemeinsam lange überlegt. „Es ist ein Kompromiss“, räumte Kretschmer ein.

Der Reformstaatsvertrag sieht eine Reduzierung der Hörfunkprogramme sowie der Digital- und Spartensender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Die Ministerpräsidenten hatten sich im Oktober 2024 auf das Vertragswerk geeinigt. Bis Ende November müssen alle 16 Landtage zustimmen. Mit Sachsen haben nun 13 Landtage grünes Licht gegeben. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg müssen noch abstimmen.

Forderung nach Sender-Fusionen

Der CDU-Abgeordnete Andreas Nowak sagte in der Debatte, der Reformstaatsvertrag könne „nur der erste Einstieg für eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein“. Er forderte, „Mini-Anstalten“ wie Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk mit benachbarten Landesrundfunkanstalten zusammenzulegen. Zudem schlug er für das Deutschlandradio ein „Funkhaus der Zukunft“ vor, das in Ostdeutschland stehen solle. Bislang hat das Deutschlandradio zwei Standorte in Berlin und Köln.

Die Grünen-Abgeordnete Claudia Maicher erklärte, ihre Fraktion springe ein, „weil der Minderheitsregierung ein Verantwortungsbewusstsein fehlt“. Sie warf der Koalition aus CDU und SPD vor, eine „Zufallsmehrheit“ gesucht zu haben. Nowak wies dies zurück.

AfD und BSW dagegen

Die Fraktionen der AfD und BSW hatten schon während der Debatte klargemacht, gegen den Vertrag zu stimmen. Der BSW-Abgeordnete Ingolf Huhn erklärte, die Menschen müssten das Gefühl bekommen, dass die Rundfunkgebühren gut ausgegebenes Geld seien.

Fraktionsübergreifend kritisiert wurde die Klausel der Presseähnlichkeit. Laut Medienstaatsvertrag dürfen öffentlich-rechtliche Online-Angebote nicht presseähnlich sein. Sie müssen ihren Schwerpunkt in Bewegtbild und Ton haben, Text darf nicht im Vordergrund stehen.

Der Staatsvertrag war im März von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und seinen Amtskollegen unterzeichnet worden. Voraussetzung für das Inkrafttreten am 1. Dezember ist die Ratifizierung durch alle Landesparlamente.