Die NRW-Landesregierung will das Rauchverbot an heutige Konsumformen anpassen und Lücken im Schutz vor dem Passivrauchen schließen. Wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Düsseldorf erklärte, hat das Kabinett am Vortag eine Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtrauchern, des Nichtraucherschutzgesetzes NRW (NiSchG NRW), auf den Weg gebracht. Durch die geplante Novelle werde das im Gesetz geregelte Rauchverbot künftig auch auf den Tabak- und Nikotinkonsum durch E-Zigaretten wie Vapes oder Tabakerhitzer sowie auf den Konsum von Cannabisprodukten ausgeweitet.
„Durch die geplante Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes schaffen wir einen einheitlichen Schutz vor dem Passivrauchen auf dem bisher geltenden Niveau“, erklärte der Minister. Die Rauchverbote würden weiterhin an den gleichen Orten gelten, dann aber unabhängig von der Art des Konsums. Denn auch von Tabakerhitzern oder E-Zigaretten gehe eine Gesundheitsgefahr aus. Der Dampf etwa von E-Zigaretten gebe laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum gesundheitsschädliche Aerosole in die Umgebungsluft ab. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung stelle fest, dass gesundheitliche Risiken für Dritte beim passiven Kontakt mit dem Aerosol aus E-Zigaretten nicht ausgeschlossen werden können. Außerdem werde mit der Novelle klargestellt, dass dort, wo der Tabakkonsum verboten ist, „natürlich auch kein Cannabis konsumiert werden darf“.
„E-Dampf“, Cannabiswolke, Zigarettenqualm: schädliche Aerosole bei allen
Zwar habe der Bund in seinem Konsumcannabisgesetz (KCanG) Regelungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen, erklärte Laumann. Dieser Schutz ziele jedoch nicht auf den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ab. Der Minister stellte klar, dass von der Verbrennung von Cannabis, wie auch bei sonstigen Formen des Rauchens, eine Gesundheitsbelastung der Umgebungsluft ausgeht.
Beide Lücken des Nichtraucherschutzes sollen durch die geplante Änderung des NiSchG NRW geschlossen werden. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung.