Missbrauch: Kirchenkreis Solingen findet Hinweise in Personalakten
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Superintendentin Ilka Werner
Solingen (epd).

Bei einer Untersuchung der Personalakten im Kirchenkreis Solingen haben Fachleute acht Hinweise auf sexualisierte Gewalt, übergriffiges oder grenzverletzendes Fehlverhalten gefunden. Die acht Akten seien nach Düsseldorf geschickt worden und würden nun im Auftrag der rheinischen Landeskirche durch unabhängige Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf strafrechtliche Relevanz geprüft, erklärte der evangelische Kirchenkreis am Montag in Solingen. Dabei soll auch festgestellt werden, ob die Gemeinden oder der Kirchenkreis im Umgang mit bereits bekanntem Fehlverhalten institutionell versagt haben.

Von August bis November hatten laut Kirchenkreis vier pensionierte Kriminalbeamte und zwei weitere Fachleute 6.097 Akten gesichtet. Dabei sei etwa nach Beschwerdebriefen gesucht worden, nach plötzlichen Kündigungen ohne klar benannten Grund oder nach Fällen, in denen kirchliche Gremien sich bereits mit Hinweisen auf sexualisierte Gewalt befasst haben. Es seien die Akten aller hauptamtlich Mitarbeitenden vom Pfarrer bis zur Praktikantin in der Kita seit 1946 untersucht worden, hieß es.

Superintendentin Werner bittet um Hinweise

Superintendentin Ilka Werner betonte, der Kirchenkreis wolle es nicht bei diesem Aktenscreening belassen. „Wir müssen leider davon ausgehen, dass es in den letzten 80 Jahren über die nun bekannten Fälle hinaus noch weitere sexualisierte Gewalt gegeben hat“, sagte sie. Um weiteres Fehlverhalten aufzudecken, bat sie um Hilfe möglicher Betroffener, Angehöriger und Zeugen. Die genaue Untersuchung solcher Fälle könne helfen, künftiges Leid zu verhindern, sagte Werner. Auch mit Schulungen für Mitarbeitende und Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt wolle man neue Fälle verhindern.

Die systematische Sichtung aller Personalakten ist ein Projekt, das sich die Evangelische Kirche im Rheinland insgesamt vorgenommen hat. Auch in anderen Kirchenkreisen prüfen Expertenteams die Akten auf Hinweise. Untersucht werden die Akten von Pfarrpersonen und von hauptamtlichen Mitarbeitenden.

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