NRW: Informationswoche zum Betreuungsrecht
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Patientenverfügung
Düsseldorf (epd).

In Nordrhein-Westfalen bieten Gerichte, Ämter und Betreuungsvereine besondere Veranstaltungen zum Betreuungsrecht, Patientenverfügungen und Notvertretungen an. Im Rahmen der landesweiten Informationswoche zum Betreuungsrecht finden bis 2. Mai dezentral Podiumsdiskussionen, Fachvorträge und Bürgergespräche statt, wie die Ministerien für Justiz und Soziales am Montag zum Start der Aktionswoche gemeinsam in Düsseldorf mitteilten. Insgesamt beteiligen sich 30 Amtsgerichte. Richter, Anwälte sowie Mitarbeitende von Betreuungsvereinen und -ämtern informieren über den Ablauf eines Betreuungsverfahrens und individuelle Vorsorgemöglichkeiten.

Jeder könne durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch das Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter in eine Situation geraten, seine rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst erledigen zu können, hieß es. Eine Möglichkeit sei, durch eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson die nötige Unterstützung in rechtlichen Belangen zu erhalten. Zudem gebe es die Möglichkeit, vorsorglich eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht für den Bedarfsfall zu bevollmächtigen. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht vor und ist die bevollmächtigte Person bereit, die Angelegenheiten der betreuungsbedürftigen Person wahrzunehmen, ist die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers nicht erforderlich.

Mit einer Patientenverfügung könne im Voraus festgelegt werden, ob man in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligt oder diese ablehnt, wie die NRW-Ministerien erläuterten. Zudem habe das Bundesjustizministerium für akute Krankheitssituationen wie Koma oder Bewusstlosigkeit ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten eingeführt.