Bis zu 1,2 Millionen Beschäftigte könnten in Nordrhein-Westfalen von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Das zeigt eine veröffentlichte Berechnung der statistischen Landesbehörde IT.NRW auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025. 14 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in NRW lagen demnach unterhalb des neuen Mindestlohns und seien damit von der Erhöhung auf 13,90 € pro Stunde direkt betroffen. Der neue Mindestlohn gilt seit 1. Januar.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte und Frauen profitieren der Berechnung zufolge besonders von der Mindestlohnerhöhung: Unter den geringfügig entlohnten Beschäftigten würden die Verdienste von 61 Prozent angehoben. In der Beschäftigtengruppe der Frauen profitiere jede sechste (16 Prozent) von der Erhöhung. Beim Blick auf die Branchen hebt IT.NRW das Gastgewerbe besonders hervor. Hier bekomme schätzungsweise die Hälfte der Beschäftigten (51 Prozent) durch den erhöhten Mindestlohn mehr Geld, hieß es.
In den Berechnungen wurden der Landesbehörde zufolge die Lohnentwicklungen nach April 2025 nicht berücksichtigt. Daher seien die Ergebnisse als Obergrenze zu verstehen.