Thüringen erlaubt Windkraft im Wald
Erfurt (epd).

Thüringen hat seinen Landeswald grundsätzlich für Windkraft- und Solaranlagen geöffnet. Künftig sei diese Form der Energieerzeugung auf Flächen von Thüringen-Forst zulässig, wenn die betroffenen Kommunen ihr Einverständnis erteilen, hat der Landtag am späten Mittwochabend in Erfurt mit Stimmen der Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD beschlossen. Über das Windbeteiligungsgesetz werde es den Kommunen zudem möglich sein, finanziell von den Gewinnen aus der Stromerzeugung zu profitieren.

Der Freistaat reagierte damit auf einen Beschluss (Az. 1 BvR 2661/21) des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das hatte im September 2022 entschieden, dass ein generelles Verbot von Windkraftanlagen in Waldgebieten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Einnahmen für Waldumbau

Hintergrund waren Verfassungsbeschwerden mehrerer privater Waldeigentümer gegen eine Regelung im Thüringer Waldgesetz, die seit Ende 2020 pauschal jede Nutzungsänderung von Waldflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen ausschloss. Nach Auffassung des Gerichts greift diese Vorschrift zu weit in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht der Beschwerdeführer ein.

Neben der oppositionellen AfD hatte insbesondere die Thüringer CDU eine Öffnung des Waldes für Windenergieanlagen lange abgelehnt. Thüringens Landesforstanstalt verfügt über rund 550.000 Hektar an Waldflächen, von denen mehr als ein Fünftel von Käfer- und Sturmschäden betroffen sind. In der Nutzung dieser Flächen für erneuerbare Energien sieht die Forstanstalt nach eigenen Angaben Möglichkeiten, neue Einnahmequellen für Waldumbau, Pflege und Klimaschutz zu generieren.