Die Landesregierung will angesichts des Klimawandels die Widerstandsfähigkeit des Landes stärken. Dazu wurde am Dienstag ein Ausführungsgesetz zum Klimaanpassungsgesetz des Bundes auf den Weg gebracht, wie die Landesregierung in Magdeburg mitteilte.
Vorgesehen sei, dass Landkreise und kreisfreie Städte bis zum 30. Juni 2031 Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln. Bereits bestehende Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel könnten fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Kreisangehörige Gemeinden würden bewusst von dieser Pflicht entlastet, hieß es, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
„Nicht die Augen verschließen“
Umweltminister Armin Willingmann (SPD) erklärte, es sei wichtig, „dass wir vor dem fortschreitenden Klimawandel nicht die Augen verschließen und uns rechtzeitig gegen die Folgen wappnen“. Die vergangenen Jahre mit Hitzesommern, langen Trockenzeiten und etlichen Starkregenereignissen oder lokalen Extremwettern mit Sturm und Hagel hätten gezeigt, dass der Klimawandel um das Land keinen Bogen macht. Um die Aufgabe zu meistern, „braucht es die bewährte enge Zusammenarbeit“ der Landesverwaltung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, sagte Willingmann.
Land stellt finanziellen Ausgleich bereit
Da es sich um eine neue Pflichtaufgabe handelt, sähe das Gesetz einen finanziellen Ausgleich vor, hieß es. Demnach stellt das Land für die Erstellung oder Überarbeitung der Klimaanpassungskonzepte rund eine Million Euro bereit. Zudem würden jährliche Personalkosten ab dem Jahr 2027 bis zu 430.000 Euro ausgeglichen.