In Sachsen soll nach jahrelangem Ringen die Sargpflicht gelockert werden. Den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz gab das Kabinett am Dienstag in Dresden zur Anhörung frei. Die Novellierung erlaube nun auch in Sachsen Bestattungen in Tüchern aus religiösen Gründen, sagte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Diese Form ist besonders für jüdische und muslimische Gläubige von Bedeutung.
Köpping sagte: „Die Regelung ist längst überfällig.“ Sie sei Ausdruck der Religionsfreiheit. Sachsen ist laut Ministerin eines der letzten Bundesländer, das Tuchbestattungen gesetzlich regelt. Der Friedhofszwang bleibe erhalten, jedoch sollen neue Beisetzungsformen zugelassen werden.
Privates Erinnerungsstück
Die Novellierung soll zudem ermöglichen, einen Teil der Asche Verstorbener als privates Andenken zu behalten und etwa in Schmuckstücken zu verarbeiten. Eine Teilung der Totenasche gegen oder ohne den Willen der verstorbenen Person soll aber nicht erlaubt werden. Auch in Sachsen-Anhalt war die Entnahme kleiner Mengen Asche Verstorbener zur „würdevollen Nutzung in Erinnerungsstücken“ legalisiert worden. Zugelassen in Sachsen werden zudem Mensch-Tier-Bestattungen. Die Asche geliebter Haustiere dürfe künftig im eigenen Grab bestattet werden, hieß es.
Neu geregelt werden laut Köpping naturnahe Bestattungsformen wie zum Beispiel das Verstreuen der Totenasche auf eigens dafür vorgesehenen Friedhofsflächen sowie die Baumbestattung auf einem Friedhof oder in Bestattungswäldern. Möglich soll auch die Anzucht von Lebensbäumen auf Friedhöfen sein, bei der die Asche mit Erde vermischt wird. Flussbestattungen wie etwa in Rheinland-Pfalz sollen aber nicht erlaubt werden.
Keine Urnen im privaten Bereich
Der Grundsatz der Totenruhe gelte auch weiterhin, sagte Köpping. Urnen dürften nicht zu Hause im privaten Bereich aufbewahrt werden. Einfacher werde aber die Umbettung von Urnen, etwa bei Umzug der Hinterbliebenen in eine andere Stadt.
Eltern, die eine Fehl- oder Totgeburt erlitten haben, müssen laut Entwurf ihre sogenannten Sternenkinder erst ab einem Gewicht von eintausend Gramm individuell bestatten. Entscheiden sie sich dagegen, bleibe die Entbindungseinrichtung zur würdevollen Beisetzung verpflichtet, hieß es. Diese könne auch anonym erfolgen.
Derzeit leben in Sachsen etwa 2.500 Jüdinnen und Juden sowie rund 32.000 Menschen, die sich zum Islam bekennen. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist die Tuchbestattung schon seit Jahren erlaubt.
Liberalstes Gesetz in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz war 2025 das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Er erlaubt neben der Tuchbestattung alternative Beisetzungen, Diamanten aus Totenasche und die Verwahrung der Urne zu Hause. Kritiker der Aufbewahrung von Totenasche im privaten Bereich geben zu bedenken, dass andere Trauernde ausgeschlossen werden und kein öffentlicher Ort der Trauer zur Verfügung stehe.
Die vorherige sächsische Landesregierung hatte Ende 2023 einem Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz zugestimmt. Darin waren unter anderem auch sarglose Bestattungen geregelt. Zu einer Beschlussfassung kam es jedoch nicht. Mit dem Ende der Legislatur verfiel das nicht abgeschlossene Gesetzesvorhaben. Das Prozedere begann von vorn.