Die meisten Verfahren wegen familiärer Gewalt und Partnerschaftsgewalt in Berlin und Brandenburg werden laut einem RBB-Bericht eingestellt. Demnach ist die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich häusliche Gewalt in Berlin seit 2021 von etwa 11.000 auf rund 15.000 im Jahr 2024 angestiegen, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg. In Brandenburg bewege sich die Zahl der Verfahren im selben Zeitraum auf einem Niveau zwischen 2.500 und 3.000 pro Jahr.
In beiden Ländern seien die eingeleiteten Verfahren jedoch in der Mehrzahl der Fälle ohne Konsequenzen für die Tatverdächtigen eingestellt worden. In Brandenburg lag demnach die Einstellungsquote im Jahr 2024 bei 86 Prozent, in Berlin bei 76 Prozent.
Nur wenige Anklagen
Auch werde in nur wenigen Fällen letztlich Anklage erhoben. In Berlin war das bei drei Prozent, in Brandenburg bei sechs Prozent der Fälle. Ein Teil der Verfahren ende mit Strafbefehlen. Von 2021 bis 2024 seien in Berlin fünf Prozent und in Brandenburg drei Prozent der Verfahren auf diese Art abgeschlossen worden. In den allermeisten Fällen seien Geldstrafen verhängt worden.
Die Gründe für die hohe Einstellungsquote seien vielfältig. Da es sich bei häuslicher Gewalt häufig um Fälle handelt, in denen Aussage gegen Aussage steht, sei die Beweisführung oft schwierig. Auch zögen viele Betroffene oft aus Angst ihre Aussagen zurück oder machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Einschätzung von Fachleuten zeige zudem nur ein geringer Teil der Betroffenen die erlebte häusliche Gewalt auch an.