Für die häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe gibt es in Thüringen erstmals einen gemeinsamen Rahmenvertrag für alle gesetzlichen Krankenkassen sowie private und gemeinnützige Anbieter. Die Neuerung soll vor allem Verwaltungsaufwand verringern und die Abrechnung vereinheitlichen, teilte die Thüringer Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen am Freitag in Erfurt mit. Ein vergleichbares Vertragswerk gibt es nach Angaben des Verbands bislang bundesweit nicht.
Für Pflegedienste gelten den Angaben zufolge damit unabhängig von ihrer Trägerschaft dieselben Vertragsbedingungen. Das erleichtere die Abrechnung und schaffe mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Zudem könnten Leistungen und Versorgungsqualität besser miteinander verglichen werden. Nach Angaben des Verbands gelten damit auch einheitliche Wettbewerbsbedingungen für private und gemeinnützige Anbieter.
Regelung betrifft medizinische Behandlungspflege
Die häusliche Krankenpflege umfasst vor allem medizinische Behandlungspflege, die ärztlich verordnet und über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird. Sie wird überwiegend von ambulanten Pflegediensten erbracht. Davon zu unterscheiden ist die häusliche Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XI. Sie setzt in der Regel einen Pflegegrad voraus und wird über die soziale Pflegeversicherung finanziert. Dazu gehören etwa Unterstützung bei Körperpflege, Betreuung oder im Haushalt.