Brandenburg ohne Betroffenenrat zu sexualisierter Gewalt
Berlin, Potsdam (epd).

In Brandenburg gibt es bislang keine Aufarbeitungskommission zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen und auch keinen Betroffenenrat. Im Bundesland werde bei dem Thema auf den Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission des Bundes verwiesen, heißt es in einem von der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus am Dienstag in Berlin vorgestellten Bericht.

Hervorgehoben wird dort zugleich, dass es in Brandenburg anders als in fünf anderen Bundesländern verpflichtende Regelungen zur Erstellung von Schutzkonzepten vor Gewalt und zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen in Schulen gibt. Mit den Rahmenlehrplänen würden zudem alle brandenburgischen Schulen verpflichtet, das übergreifende Thema Gewaltprävention im schulinternen Curriculum zu verankern, heißt es dort weiter.

„Risiken im digitalen Raum explodieren“

Vorgaben für Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt in Schulen fehlen den Angaben zufolge bisher in Hamburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern und Bremen. Claus sieht junge Menschen in nie dagewesenem Maß von sexuellen Übergriffen bedroht. „Noch nie war das Risiko für Kinder und Jugendliche, sexualisierte Gewalt zu erleben, so hoch wie heute“, sagte sie. Die rasante Entwicklung im digitalen Bereich habe daran „einen entscheidenden Anteil“.

„Die Risiken im digitalen Raum explodieren“, sagte sie. Bund, Länder und Kommunen seien gemeinsam in der Verantwortung, Lücken beim Schutz junger Menschen vor sexualisierter Gewalt zu schließen. Bisher entscheide „immer auch der Zufall“ über die Frage, ob ein Kind Schutz oder im Falle eines Übergriffs Hilfe finde.