Kirchliche Schulen: Verpflichtung gegen Antisemitismus tritt in Kraft
Berlin, Potsdam (epd).

Die 36 Schulen der evangelischen Schulstiftung in Berlin und Brandenburg sollen sich künftig auch explizit gegen Antisemitismus engagieren. Eine entsprechende Verpflichtung für die Schulen mit rund 1.400 Beschäftigten und mehr als 10.000 Kindern und Jugendlichen tritt am 1. August in Kraft. Mit der Neufassung des Schulgesetzes werde dem Einsatz gegen menschenverachtende und demokratiefeindliche Tendenzen in der Gesellschaft Ausdruck verliehen, sagte die Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Eva-Maria Kopte, dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.

Seit Herbst 2025 werde zudem den Arbeitsverträgen und seit diesem Jahr auch den Schulverträgen eine Zusatzerklärung beigefügt, die sich ebenfalls gegen jede Form von Ausgrenzung oder Radikalität richte, sagte Kopte. Dort sei unter anderem festgelegt, dass niemand wegen der Abstammung, der geschlechtlichen Identität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen „bevorzugt, benachteiligt oder ausgegrenzt“ werden dürfe.

Gegen NS-Verharmlosung

Die Präambel des Schulgesetzes wurde auf Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz unter anderem um folgenden Satz ergänzt: „Jeglicher Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus, von Krieg und Gewalt sowie Antisemitismus tritt die Schulgemeinschaft entschieden entgegen.“ Kopte sagte, im Schulalltag werde dem auch mit jährlichen Fahrten zu KZ-Gedenkstätten Rechnung getragen.

„Erinnerungskultur ist ein Teil unserer Demokratiebildungsstrategie“, sagte die Vorstandsvorsitzende: „Sie ist fester Bestandteil der Identität unserer Schulen.“ Auch der aktive Diskurs gehöre dazu. Die Schulgemeinden setzten sich „aktiv mit der Israel-Palästina-Frage, dem Ukrainekrieg oder der Wehrpflicht auseinander“. Wissen und Begegnung seien „die beste Medizin gegen Fanatismus und Hass“.

Letzter Schritt Kündigung

Sollten sich Schulen oder Lehrkräfte, anderes Personal, Schülerinnen und Schüler oder Eltern nicht an die Vorgaben des Schulgesetzes halten, werde zunächst der Dialog gesucht, sagte Kopte: „Als letzter Schritt kann dann die Kündigung des Schulvertrags oder Arbeitsvertrags erfolgen.“

Antisemitische Vorfälle an den Schulen der Stiftung seien bis auf einen Fall bislang nicht bekannt. An einem Gebäude habe es ein antisemitisches Graffiti gegeben. „Die Schule hat dies sofort polizeilich zur Anzeige gebracht und übermalen lassen“, sagte Kopte: „Wir tolerieren solche Übergriffe nicht und treten ihnen klar und deutlich entgegen.“

epd-Gespräch: Yvonne Jennerjahn