Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer sieht den Schutz der Kunstfreiheit als wichtigen Auftrag für sein Amt. „Nicht jede radikale oder provokative Äußerung oder Kunstform ist extremistisch“, erklärte Kramer in einem Gastbeitrag für die Zeitschrift „Politik & Kultur“ (Mai-/Juni-Ausgabe). Das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit, staatlicher Kulturförderung und Extremismusabwehr sei Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Für eine Einordnung brauche es hohe Sensibilität, Fachkompetenz und eine differenzierte Betrachtung.
Als „zentrale Leitlinie“ für den Verfassungsschutz formulierte Kramer: „Die Freiheit der Kunst ist zu schützen - gerade auch dann, wenn sie provoziert.“ Zugleich dürfe der Staat nicht tatenlos bleiben, „wenn kulturelle Ausdrucksformen gezielt zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideologien genutzt werden“.
Schwierige Einordnung
Entscheidend sei, „dass nicht jede kapitalismuskritische oder antifaschistische Kunst extremistisch ist“. Relevant werde es erst, „wenn verfassungsfeindliche Zielsetzungen oder Gewaltlegitimation erkennbar sind“. Der Verfassungsschutz stehe dabei vor einer doppelten Herausforderung: „Einerseits müssen solche Strategien erkannt und analysiert werden.“ Andererseits dürfe legitime Kunst nicht unter Generalverdacht geraten: „Gerade subkulturelle Codes, Ironie und Mehrdeutigkeit erschweren die Einordnung zusätzlich.“
Mit Blick auf Thüringen erklärte Kramer, im Freistaat gebe es eine „vergleichsweise dichte rechtsextreme Szene“, die auf eine aktive alternative Kulturlandschaft treffe. Dies erhöhe „die Anforderungen an eine präzise Einordnung“.