Im Medienstreit zwischen der „Ostdeutschen Allgemeine Zeitung“ (OAZ) und dem Portal „Volksverpetzer“ hat am Dienstag das Oberlandesgericht Dresden verhandelt. Die OAZ hatte zuvor eine Beschwerde eingereicht. Grund für den Rechtsstreit ist laut Gericht ein Artikel mit der Überschrift „OAZ relativiert rechte Öko-Sekte“. (AZ: 4 W 344/26)
Darin ging es unter anderem um die „Anastasia“-Bewegung, die laut Medienrecherchen als eine völkische Siedlungsbewegung gilt und von Verfassungsschutzbehörden als „extremistischer Verdachtsfall“ behandelt wird. „Volksverpetzer“ wirft der OAZ „eine verharmlosende und sympathisierende Berichterstattung“ unter anderem über die „Anastasia“-Bewegung vor.
Faktenleugner und Funktionär?
Unter Leitung des Vorsitzenden Richters Markus Schlüter wurden bei der Verhandlung in Dresden konkrete Anschuldigungen gegen einen Journalisten der OAZ erörtert. Das Portal „Volksverpetzer“ hatte diesen unter anderem als „Faktenleugner“ und „Anthroposophie-Funktionär“ bezeichnet. Dies greife den Verfasser des OAZ-Artikels persönlich an, erklärten dessen Anwälte.
Das Vorgehen der Plattform, speziell aber die Behauptung, der OAZ-Journalist sei ein „Faktenleugner“, wirke sich „automatisch auf die Zeitung aus“. „Der Verlag ist unmittelbar und individuell betroffen davon“, sagte einer der Anwälte. Der betroffene Journalist selbst sagte bei der Verhandlung: „Ich werde zu einem monolithischen Anthroposophen stilisiert.“ Das sei er nicht.
„Volksverpetzer“ versteht sich nach eigenen Angaben als unabhängiger Blog, der sich der Aufdeckung von Fake News, Desinformation und Populismus widmet. In der Verhandlung erklärten die per Video zugeschalteten Vertreter des Portals: „Wir sind Faktenchecker, aber wir haben auch unsere Meinung.“ Es sei legitim, einen Artikel mit Meinungsäußerung zu publizieren.
Erste Instanz stärkte Pressefreiheit
Die Behauptung „Anthroposophie-Funktionär“ sei nicht falsch, erklärte das Portal. Gemeint sei damit, dass jemand „von einer Organisation geläutert ist“. Der betroffene Journalist sei „unbestritten in der anthroposophischen Szene unterwegs“. Es handele sich um weit mehr als nur um „Berührungspunkte“ mit der Szene.
Der umstrittene Text ist laut Oberlandesgericht Teil einer Serie von „Volksverpetzer“, in der die Ausrichtung der seit Februar im Ostdeutschen Verlag in Dresden erscheinenden OAZ insgesamt kritisch hinterfragt werde. Das Landgericht Dresden hatte einen von der Zeitung angestrebten Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Medienportal abgelehnt und die Entscheidung mit dem Recht auf Pressefreiheit begründet.
Die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“ legte nun Beschwerde beim Oberlandesgericht ein und verfolgt die Unterlassungsansprüche weiter. Nach eigenen Angaben ist es das erste juristische Verfahren zu Medienrechten, an dem die OAZ beteiligt ist. Im konkreten Fall will das Oberlandesgericht in Dresden am 14. Juli eine Entscheidung bekannt geben.