Die russische Botschaft in Berlin hat sich zum Fall des Balkan-Korrespondenten der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), Michael Martens, an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt und um eine rechtliche Einschätzung gebeten. „Hier ist ein entsprechendes Schreiben eingegangen“, teilte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage mit und bestätigte damit eine entsprechende Mitteilung der Botschaft.
Bei einer Pressekonferenz am 8. August in Belgrad hatte der FAZ-Journalist den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gefragt, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, „mehr russische Soldaten zu töten“. Der FAZ-Verlag erklärte später, die Frage sei „missverständlich formuliert“ gewesen und äußerte Bedauern.
Botschaft vermisst öffentliche Entschuldigung
Die russische Botschaft hatte am Mittwoch erklärt, angesichts der Äußerungen „bezüglich der Möglichkeit einer 'Beihilfe zum Mord an Russen' sowie des Fehlens einer öffentlichen Entschuldigung“ scheine es, dass die von Martens verwendeten Formulierungen „bewusst und vorsätzlich gewählt wurden“. Man habe sich an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt und um eine rechtliche Einschätzung gebeten, ob die Äußerungen „Anhaltspunkte für Straftatbestände“ wie Volksverhetzung oder öffentliche Aufforderung zu Straftaten enthielten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte, sie habe nun zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliege. „Diese Prüfung ist gesetzlich verpflichtend. Hiermit ist nicht die Aufnahme von Ermittlungen verbunden. Es gilt die Unschuldsvermutung“, sagte der Sprecher dem epd.