Der in Dresden angeklagte jüdische Geistliche ist am Freitag wegen Betrugs und Geldwäsche zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Teil von gewerbsmäßigem Betrug war. Richterin Petra Heinze sagte in ihrer Urteilsbegründung, zwar habe der Geistliche dabei „die geringste Rolle gespielt“. Aber ohne ihn hätte „das Ganze nicht funktioniert“. Die Taten sollen sich 2019 und 2020 ereignet haben.
Die Bewährungszeit ist laut Urteil auf zwei Jahre festgesetzt. Der Angeklagte soll laut Heinze außerdem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, allerdings nicht bei Vereinen, in denen er selbst Mitglied ist (Aktenzeichen: 201 Ls 231 Js 32156t20).
Geldwäsche und Betrug
Beschuldigt werden in dem Fall zwei weitere Männer, die gesondert verfolgt werden. Laut Heinze geht es um 469 Betrugsfälle und 44 Fälle von Geldwäsche. Das Geständnis des angeklagten Geistlichen sei bei der Höhe des Strafmaßes berücksichtigt worden. Allerdings habe er zum Sachverhalt keine weiteren Details beigetragen. Für ein milderes Strafmaß spreche auch, dass die Taten schon Jahre zurückliegen.
Der Angeklagte soll zum Zweck der Zahlungsabwicklung ein Unternehmen gegründet haben, das über verschiedene Konten 2019 und 2020 Gelder in Höhe von fast 150.000 Euro vereinnahmt haben soll. Demnach war er Geschäftsführer einer Berliner UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft), über deren Konten die Zahlungsabwicklungen gelaufen sind.
Ermittler sagt aus
Laut einem Ermittler, der am Freitag vor dem Amtsgericht als Zeuge aussagte, sei im Internet Werbung auf „nicht komplett seriösen Seiten“ geschaltet worden - mit dem Hinweis, dass der Rechner infiziert sei. Den Geschädigten seien dann Virenprogramme angeboten worden, für die gezahlt wurde. Das Geld sei ins Ausland überwiesen worden. Laut Staatsanwaltschaft wurde damit die Herkunft verschleiert.
Die Verteidigung plädierte wegen „einfacher Betrugsfälle der Geldwäsche“ auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Angeklagte habe aus den Gewinnen der Betrugsfälle nichts erhalten. Um technische Details und Zahlungsabwicklungen habe er sich nicht gekümmert. Allerdings habe er Konten in Deutschland eingerichtet.
Vorausgegangen war eine Verfahrensverständigung, die im Fall eines Geständnisses ein milderes Strafmaß zusicherte. Dabei war der Tatvorwurf der Computer-Sabotage zurückgenommen worden.
Urteil nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft plädierte am Freitag auf zwei Jahre Bewährung und eine Auflage von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Gegen den Angeklagten spreche eine „erheblich kriminelle Vorgehensweise“. Er müsse nicht detaillierte Kenntnisse zum Vorgehen haben, um verurteilt zu werden. „Es reicht aus, dass er seinen Beitrag geleistet hat“, sagte die Staatsanwältin.
Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben wissenschaftlicher Mitarbeiter im sächsischen Landtag ist, war ins Visier der Ermittler geraten, nachdem eine Frau aus Österreich Anzeige erstattet hatte. Der Prozess hatte am 13. April begonnen. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.