An die Berliner Datenschutzbeauftragte haben sich im vergangenen Jahr so viele Menschen gewandt wie noch nie. Der bisherige Höchststand von 6.036 Eingaben im Jahr 2024 sei 2025 noch einmal um 52 Prozent auf 9.224 Eingaben gestiegen, teilte die Beauftragte Meike Kamp am Dienstag anlässlich der Vorstellung des Datenschutzberichts für 2025 mit. Darunter fielen sowohl formelle Beschwerden als auch Anfragen um schriftliche Beratung von betroffenen Personen. Die Behörde habe im vergangenen Jahr 53 Verwarnungen und 59 Geldbußen in Höhe von insgesamt 79.450 Euro erlassen.
Kamp kritisierte mangelnde Transparenz bei staatlichem Handeln. 2025 sei kein gutes Jahr für die Informationsfreiheit in Berlin gewesen, betonte sie. Das Land habe zunächst die Transparenzvorgaben zu Hygienekontrollen im Lebensmittelbereich abgeschafft und auch weitere gesetzliche Beschränkungen angekündigt.
Verwaltung soll transparent handeln
Kamp betonte, der Staat und seine Behörden sollten ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von anderen überprüft und nachvollzogen werden kann. Dies schaffe Vertrauen und stärke die Demokratie. Voraussetzung dafür sei, dass die Verwaltung ihr Handeln transparent macht. „Mit großer Sorge beobachte ich daher die Tendenzen, die Informationsfreiheit zu beschränken“, erklärte die Beauftragte: „Öffentliche Informationen zugänglich zu machen, stellt eine eigene Aufgabe der Verwaltung dar, die gleichwertig neben den Fachaufgaben stehen sollte.“
Beim Thema Künstliche Intelligenz (KI) habe sich bei Unternehmen Handlungsbedarf gezeigt, hieß es weiter. Mehrere Prüfungen vor Ort hätten offenbart, dass Transparenzverpflichtungen beim KI-Einsatz nicht immer eingehalten werden. Ein Unternehmen habe Daten von Schuldnerinnen und Schuldnern zur psychologisch optimierten Ansprache und zum vermeintlich anonymisierten Training eines KI-Modells verarbeitet, ohne darüber ausreichend zu informieren. Das gleiche Problem sei bei einer Online-Plattform festgestellt worden.
Arbeitsdaten privat genutzt
Erneut hätten zudem zahlreiche Verfahren Fälle betroffen, in denen Beschäftigte Daten aus dem Arbeitskontext für private Zwecke weitergenutzt hätten, hieß es. Dazu gehöre der Fall eines Polizisten, der einen Vorgang abgefragt habe, in dem er selbst als Täter geführt worden sei. In einem anderen Fall habe ein Arzt ohne Befugnis Gesundheitsdaten ihm unterstellter Beschäftigter abgefragt. Ein weiterer Fall betreffe eine psychiatrische Ambulanz, in der ein Rezeptionist die E-Mail-Adresse einer Patientin genutzt habe, um ihr mitzuteilen, dass er sie bei einem Treffen näher kennenlernen möchte. Regelmäßig seien deshalb Bußgelder verhängt worden.
Die Datenschutzbeauftragte habe im vergangenen Jahr im Schnitt vier Meldungen von Datenschutzvorfällen pro Tag erhalten, hieß es weiter. Insgesamt hätten private und öffentliche Stellen 1.462 Vorfälle gemeldet, bei denen es im Zuge eines Sicherheitsvorfalls zu einer unbefugten Offenlegung oder zu einem unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten kam. Ein wiederkehrendes Problem seien auch Mängel im Umgang mit Datenschutzvorfällen sowohl aufseiten der verantwortlichen Unternehmen als auch bei ihren Auftragsverarbeitern gewesen.