Beschwerde gegen Medienportal "Volksverpetzer" zurückgewiesen
Dresden (epd).

Das Dresdner Oberlandesgericht hat eine Beschwerde des Verlags der „Ostdeutschen Allgemeine Zeitung“ (OAZ) gegen das Medienportal „Volksverpetzer“ zurückgewiesen. Damit kann das Portal den Artikel mit der Überschrift „OAZ relativiert rechte Öko-Sekte“ weiterhin veröffentlichen. Der Vorsitzende Richter Markus Schlüter begründete die Entscheidung damit, dass Einzeläußerungen im Gesamtkontext zu bewerten seien und kein sogenanntes Framing des OAZ-Autors stattgefunden habe. (AZ: 4 W 344/26)

Zuschreibungen im „Volksverpetzer“-Artikel wie „Anthroposophie-Funktionär“, „Faktenleugner“ oder auch „selbst ernannter Philosoph“ seien Meinungsäußerungen, die vor dem Hintergrund der Pressefreiheit zulässig seien, sagte Schlüter. Es handele sich um Äußerungen, die keine strafbare Beleidigung oder Schmähkritik enthielten.

Grundrechte des Autors nicht verletzt

Laut Schlüter hatte das Gericht zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Antragsteller und der Pressefreiheit umfassend abzuwägen. Die Behauptungen der Plattform zum OAZ-Autor seien „nicht geeignet, ihn in seinen Grundrechten zu verletzen“, sagte der Richter. Auch im Gesamtzusammenhang des Artikels sei dies nicht der Fall. Da das Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen sei, könnten dagegen keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Ostdeutsche Verlags GmbH könnte laut Schüter in einem weiteren Schritt allerdings ein Hauptsacheverfahren anstrengen. Nach eigenen Angaben ist es das erste juristische Verfahren zu Medienrechten, an dem die OAZ beteiligt ist.

„Verharmlosende Berichterstattung“

„Volksverpetzer“ hatte der seit Februar 2026 erscheinenden OAZ unter anderem „eine verharmlosende und sympathisierende Berichterstattung“ über die „Anastasia“-Bewegung vorgeworfen, die laut Medienrecherchen als eine völkische Siedlungsbewegung gilt und von Verfassungsschutzbehörden als „extremistischer Verdachtsfall“ behandelt wird. Der Text ist Teil einer Serie von „Volksverpetzer“, in der die Ausrichtung der seit Februar im Ostdeutschen Verlag in Dresden erscheinenden OAZ insgesamt kritisch hinterfragt wird.

Der Zeitungsverlag war gegen den Text mit einer Beschwerde juristisch vorgegangen. Das Landgericht Dresden hatte einen angestrebten Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Medienportal bereits abgelehnt und die Entscheidung mit dem Recht auf Pressefreiheit begründet. Der Verlag verfolgte Unterlassungsansprüche jedoch weiter.

Mündliche Verhandlung zu konkreten Aussagen

In einer mündlichen Verhandlung des Oberlandesgerichts waren vergangene Woche in Dresden konkrete Anschuldigungen gegen einen Journalisten der OAZ erörtert worden. Das Vorgehen der Plattform, speziell aber die Behauptung, der OAZ-Journalist sei ein „Faktenleugner“, wirke sich „automatisch auf die Zeitung aus“, erklärte der Kläger. „Der Verlag ist unmittelbar und individuell betroffen davon“, sagte einer der Anwälte.

„Volksverpetzer“ versteht sich nach eigenen Angaben als unabhängiger Blog, der sich der Aufdeckung von Fake News, Desinformation und Populismus widmet. Die Behauptung „Anthroposophie-Funktionär“ sei nicht falsch, hatte das Portal erklärt. Gemeint sei damit, dass jemand „von einer Organisation geläutert ist“.

Von Katharina Rögner (epd)