
Die rheinland-pfälzsiche Landesregierung hat Vorwürfe der CDU zurückgewiesen, bei einem Pressetermin in Berlin erneut gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht verstoßen zu haben. Das Pressestatement in der Berliner Landesvertretung habe keinen parteipolitischen Bezug gehabt, teilte die Mainzer Staatskanzlei am 20. Mai mit. Anlass für die Beschwerden war ein vom Land angebotenes Treffen mit den beiden aus Rheinland-Pfalz stammenden, neu ernannten Bundesministerinnen Stefanie Hubig und Verena Hubertz und Ministerpräsident Alexander Schweitzer (alle SPD) am 5. Mai. Die CDU hatte sich empört gezeigt, dass der dritte rheinland-pfälzische Politiker im Bundeskabinett, Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), weder über den Termin informiert noch dazu eingeladen worden war.
Zulässige und verfassungskonforme Öffentlichkeitsarbeit
Die Staatskanzlei verteidigte ihr Vorgehen mit einer Vielzahl von Presseanfragen zu den beiden SPD-Politikerinnen im Verlauf des damaligen Tages: „Der Name des dritten designierten rheinland-pfälzischen Ministers, Patrick Schnieder, war zu diesem Zeitpunkt bereits länger bekannt.“ Es habe daher auch keine Anfragen zu dieser Personalie gegeben. Bei dem angebotenen Pressestatement habe es sich um eine „zulässige und verfassungskonforme Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung“ und keinesfalls um einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gehandelt.
Ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht
Die gesetzliche Vorgabe, dass Regierungsämter und damit verbundene Ressourcen nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen genutzt werden dürfen, hat zuletzt in Rheinland-Pfalz mehrfach für Kontroversen gesorgt. Im April räumte Regierungschef Schweitzer in einem Rechtsstreit mit der CDU-Landtagsfraktion einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht ein, nachdem er über die offiziellen Social-Media-Kanäle vor der gemeinsamen Bundestagsabstimmung von CDU und AfD zur Flüchtlingspolitik gewarnt hatte. Der CDU hatte er darin vorgeworfen, sie verlasse die „demokratische Mitte“.
Wenige Wochen zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof in Koblenz in einem ähnlichen Klageverfahren der AfD gegen Schweitzers Amtsvorgängerin Malu Dreyer (SPD) die Position der Staatskanzlei übernommen. Dreyers Aufrufe zur Teilnahme an Protesten gegen die AfD seien zwar ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien, jedoch zum „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ gewesen.