Hauptgeschäftsführer Sascha John verlässt die Alexianer
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Sascha John

Sascha John, Hauptgeschäftsführer der Alexianer GmbH, hat Gesellschafter und Aufsichtsrat des katholischen Gesundheitsunternehmens darum gebeten, sein Arbeitsverhältnis aus familiären Gründen kurzfristig zu beenden.

Münster (epd). Eines der größten konfessionellen Gesundheits- und Sozialwirtschaftsunternehmen braucht eine neue kaufmännische Leitung: Hauptgeschäftsführer Sascha John (56) verlässt die Gruppe kurzfristig. „Wir bedauern seine Entscheidung außerordentlich, respektieren jedoch seinen persönlichen Wunsch. Wir danken Sascha John sehr für sein hohes Engagement bei den Alexianern“, sagte Hartmut Beiker, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung der Alexianerbrüder und der Gesellschafterversammlung der Alexianer GmbH. Er wünschte John „für seinen weiteren Weg - beruflich wie privat - alles Gute und Gottes Segen“.

Viel Führungserfahrung

Seit November 2023 trug John konzernweite Verantwortung. Der Volljurist und erfahrene Krankenhausmanager leitete auf Konzernebene unter anderem den somatischen Alexianer-Verbund Rheinland mit acht Krankenhausstandorten und zahlreichen weiteren Einrichtungen sowie die Verbünde Psychiatrie, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz, im Rheinland und in Westfalen. Darüber hinaus steuerte er von Münster aus insbesondere das Personalwesen, den Rechtsbereich, die Tertiärbereiche und die Geschäftsbereiche Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie außerklinische Pflege der Alexianer.

Die von John bislang verantworteten Aufgaben werden bis auf Weiteres innerhalb der bestehenden Führungsstruktur von Haupt- und erweiterter Geschäftsführung übernommen. „Wir werden die Vakanz kompetent schließen und sind optimistisch, schon bald über eine Nachfolge informieren zu können“, so Beiker.

Die Alexianer-Gruppe ist bundesweit in fünf Verbünden, acht Bistümern und sechs Bundesländern tätig. Sie beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit 34.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreibt somatische und psychiatrische Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren sowie Einrichtungen der Senioren-, Eingliederungs- und Jugendhilfe.