Die Diakonie Sachsen spricht sich für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein aus. Das Schwarzfahren solle statt als Straftatbestand künftig lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, verlangte die Diakonie Sachsen am Freitag in Radebeul bei Dresden. Der evangelische Wohlfahrtsverband fordert zudem die Abschaffung des Straftatbestandes „Erschleichung von Leistungen“.
Jährlich wird jeweils am 12. Juni der „Freedom Day“ begangen, ein bundesweiter Aktionstag der Initiative Freiheitsfonds. An diesem Tag kauft die Initiative mithilfe von Spendengeldern gezielt Menschen aus dem Gefängnis frei, die dort eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, weil sie ihre Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein nicht bezahlen konnten.
Bundesweit jährlich 9.000 Menschen inhaftiert
Diakonie-Referentin Rotraud Kießling erklärte, die Vollstreckung von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens treffe überwiegend Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen. Armut, Wohnungslosigkeit oder psychische Erkrankungen dürften jedoch nicht durch strafrechtliche Sanktionen verschärft werden.
Bundesweit werden den Angaben zufolge jährlich rund 9.000 Menschen inhaftiert, weil sie öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein genutzt und die daraus resultierenden Geldstrafen nicht begleichen konnten. Aus Sicht der Diakonie Sachsen wird mit dem Straftatbestand ein Verhalten kriminalisiert, das in erster Linie mit Armut und sozialer Benachteiligung zusammenhängt.