Im Rechtsstreit über die Schließung der Haasenburg-Heime im Jahr 2013 hat das Landgericht Potsdam das Land Brandenburg zu Schadenersatz verurteilt. Der Entzug der Betriebserlaubnis sei eine rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung gewesen, urteilte das Gericht am Freitag. Die Klägerseite habe Anspruch auf Schadenersatz unter anderem für entgangene Gewinne in den Jahren 2013 bis 2024. Die Höhe könne noch nicht beziffert werden. (AZ: 4 O 330/16)
Von Klägerseite würden rund 26 Millionen Euro Schadenersatz gefordert, hieß es. Der geltend gemachte Substanz- und Firmenschaden werde jedoch derzeit als unbegründet angesehen, da die tatsächliche Schadenshöhe noch unklar sei.
Berufung möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) ist möglich. Das Landgericht rechne mit einer Überprüfung seines Urteils durch das OLG, hieß es bei der Urteilsverkündung. Ein Vertreter des brandenburgischen Bildungsministeriums sagte, sollte das Urteil dort bestätigt werden, müsse das Landgericht anschließend über die Höhe der Schadenersatzzahlungen entscheiden.
Die privaten Haasenburg-Heime waren nach Misshandlungsvorwürfen Ende 2013 vom Land geschlossen worden. Davor waren dort Minderjährige untergebracht, die als Gefahr für sich selbst oder andere galten. Mit der Unterbringung per Gerichtsbeschluss sollte vermieden werden, dass sie in die Psychiatrie oder den Jugendstrafvollzug kommen.
Die Berliner „tageszeitung“ hatte Mitte 2013 Vorwürfe gegen die Heime öffentlich gemacht. Eine vom Bildungsministerium eingesetzte Kommission stellte schwere Mängel fest.