Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben die öffentliche Anhörung zum Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio gestartet, dabei aber das Thema Rundfunkbeitrag ausgeklammert. Finanzierungsfragen würden Ende Oktober auf der Konferenz der Regierungschefs in Leipzig besprochen, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am 27. September in Mainz mit. Ob und wann eine Beitragserhöhung kommen soll, ist damit weiterhin unklar. Eine Erhöhung zum 1. Januar hatte die Staatskanzlei bereits in der Vorwoche ausgeschlossen.
Die Finanzkommission KEF hatte im Februar empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Mehrere Länder hatten Widerstand gegen die Erhöhung angekündigt, allerdings darf die Medienpolitik nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hatte am Donnerstag erklärt, der Senderverbund gehe weiter von einer Beitragserhöhung aus.
Mindestens 16 Hörfunkkanäle und fünf TV-Spartensender sollen wegfallen
In der online gestellten Entwurfsfassung, die auf einem „Kamingespräch“ der Regierungschefs am 26. September basiert, finden sich Vorschläge für den Medienstaatsvertrag sowie die einzelnen Staatsverträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Geplant ist unter anderem, dass mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der zehn TV-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen.
Bei der ARD ist vorgesehen, dass jede Anstalt künftig vier Radiosender betreiben darf, das wären 36 statt bisher 69 Kanäle. Zusätzlich können Landesgesetzgeber einen weiteren Sender pro sechs Millionen Einwohner erlauben und Sonderregeln für Mehrländeranstalten wie NDR oder MDR schaffen. Nach bisheriger Darstellung der Medienpolitik sollten insgesamt etwa 20 Sender entfallen, darauf hatte auch der ARD-Vorsitzende Gniffke am Donnerstag verwiesen. Nutzen die Landesgesetzgeber ihren Spielraum voll aus, würden 53 der aktuell 69 Programme verbleiben.
Bei den TV-Spartenkanälen sollen im Bereich Kultur die Inhalte des Senders 3sat, den ARD und ZDF mit dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und der Schweizer SRG SSR betreiben, nach Möglichkeit weitestgehend in Arte aufgehen. Der Bereich Information, Bildung und Dokumentation soll ebenfalls konsolidiert werden. Von den vier Sendern Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo sollen durch Bündelung nur noch ein oder zwei übrigbleiben.
Bei den Angeboten für junge Menschen soll an Sendern für verschiedene Altersgruppen festgehalten werden. Die Zahl soll jedoch von vier auf zwei bis drei Angebote mit „abgestimmter Strategie“ sinken. Betroffen sind der Kinderkanal, ZDFneo und ARD One und das Online-Jugendangebot Funk.
Streit über Sportrechte
Beim Thema Sportrechte-Kosten gibt es zumindest im Detail noch keine Einigkeit. Grundsätzlich sollen diese Ausgaben gedeckelt werden. Im Entwurf heißt es, der Aufwand für den Erwerb dieser Übertragungsrechte dürfe „8-10 % abzüglich X %-Punkte“ des gesamten Programmaufwandes in einer Beitragsperiode nicht übersteigen. Derzeit liegt der Wert bei etwa 10 Prozent, die Senkung um den mit „X“ bezifferten Faktor ist weiter Gegenstand politischer Diskussionen.
Verbessert werden soll mit der Novelle auch die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dem Vorschlag zufolge soll ein „Kodex zu Standards für Leitung und Aufsicht“ vorgeschrieben werden, der dann gemeinsam mit Gremien der Sender entwickelt wird. Ein neuer Medienrat soll mit einem „Blick von außen“ die Auftragserfüllung im Ganzen überprüfen. Außerdem sollen die Sender zu einer stärkeren Kostentransparenz verpflichtet werden.
Nach Monaten intensiver Arbeit liege ein Entwurf vor, „der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler und zukunftsfester, aber auch effizienter und sparsamer macht“, erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte: „Ziel der Reform ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken.“ Es sei wichtig, auf Kosten und Effizienz zu achten und Doppelstrukturen zu vermeiden. Durch die Maßnahmen wolle man die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender in der Bevölkerung fördern.
Stellungnahmen zum Text können bis zum 11. Oktober auf der Webseite der Kommission eingereicht werden. Nach deren Auswertung soll der Staatsvertrag von den Länderchefs beraten werden. In Kraft treten kann dieser erst, wenn nach der Unterzeichnung durch die Länderchefs auch alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben. Dies wird den Angaben zufolge frühestens im Sommer 2025 der Fall sein.