Anklage gegen Redakteur von Radio Dreyeckland nicht zugelassen
Karlsruhe, Freiburg (epd).

Nach einer polizeilichen Durchsuchung des Freiburger Radios Dreyeckland hat das Landgericht Karlsruhe eine Anklage gegen einen Redakteur des Senders nicht zugelassen. Dies betätigte das Gericht am 17. Mai dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte dem Journalisten einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot vorgeworfen, weil er auf der Homepage des Senders einen Link zum Archiv der 2017 verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ veröffentlicht hatte. (AZ: 5 KLs 540 Js 44796/22)

Die Verlinkung sei Teil der journalistischen Aufgaben und im konkreten Fall keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Ein Artikel zur Berichterstattung mit der Verlinkung auf ein Archiv stelle nicht automatisch eine Unterstützung der verbotenen Vereinigung dar. Die Polizei muss auch Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen.

„Wichtiges Signal für kritische Berichterstattung“

Im Januar waren Wohnungen von Mitarbeitern durchsucht und Kopien von Datenträgern in den Redaktionsräumen angefertigt worden. In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht muss jetzt noch geklärt werden, inwiefern die Rundfunkfreiheit der Durchsuchung von Redaktionsräumen und Mitarbeiterwohnungen sowie den Beschlagnahmungen entgegensteht.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte bezeichnete die Entscheidung als ein „wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung“ in Deutschland. Der Beschluss stelle klar, dass Verlinkungen zur freien Berichterstattung gehören und „Medien für die verlinkten Inhalte nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können“. Das 1988 gegründete Radio Dreyeckland gilt als das älteste Freie Radio in Deutschland.