Elke Eckardt, die Geschäftsführerin der Evangelischen Heimstiftung in Stuttgart, bringt es so auf den Punkt: „Die Kirchenmitgliedschaft wird von uns ausdrücklich begrüßt, denn sie ist Ausdruck einer von christlichen Werten geprägten Haltung.“ Sie sei aber „keine Voraussetzung für Menschen, die bei uns arbeiten“. Ähnlich äußerten sich auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mehrere große Diakonieträger. Bei ihnen ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche nur für einen kleinen Teil von oft mehreren tausend Stellen vorgeschrieben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und der Diakonie vor wenigen Wochen gestärkt (AZ: 2 BvR 934/19). Damit hatte die Verfassungsbeschwerde des evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung in Karlsruhe Erfolg.
Allerdings hätten wohl viele Unternehmen bei Diakonie und Caritas beim strikten Festhalten an der Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung Probleme, ihre freien Stellen zu besetzen. Denn viele Zuwanderer, die im sozialen Bereich tätig sind, gehören anderen Religionen an.
Loyalitätsrichtlinie der EKD als Einstellungsrahmen
Die Diakonie Himmelsthür verlangt nach eigenen Angaben nur noch für wenige Stellen eine Kirchenzugehörigkeit: für den Vorstand, die Geschäftsführungen sowie die Mitglieder des Teams diakonisches Profil. „Das sind rund 25 Personen im Verhältnis zu rund 3.500 Mitarbeitenden, beides im Unternehmensverbund mit sieben Tochtergesellschaften“, sagte Sprecherin Ute Quednow dem epd.
Neu sei das nicht: Die Einstellungspraxis habe sich schon vor rund zehn Jahren geändert, als die deutschen Gerichte immer wieder deutlich gemacht hätten, dass es für eine Kirchenmitgliedschaft bei Mitarbeitenden mehr inhaltliche Gründe geben müsse als die Mitarbeit bei einem diakonischen Träger an sich. „Seitdem unterschreibt jede und jeder neue Mitarbeitende, dass er oder sie sich loyal den Werten der Diakonie Himmelsthür gegenüber verhält, die exemplarisch im Leitbild beschrieben sind“, sagte Quednow.
Bei der Evangelischen Heimstiftung gilt für knapp 200 von rund 10.700 Mitarbeitenden die Kirchenmitgliedschaft als Jobvoraussetzung. Nämlich für Führungskräfte, die „in besonderer Weise Verantwortung für das diakonische Profil und dessen glaubwürdige Vertretung nach innen und außen tragen“. Das sind die Geschäftsführung, Regional- und Hausdirektionen sowie Referatsleitungen. Das sei vor einigen Monaten auch in einer neuen Leitlinie zum christlich-diakonischen Profil fixiert worden. „Wir haben für die Ausschreibungen keinen Textbaustein zu christlichen Werten, weisen aber bewusst darauf hin, dass wir ein diakonischer Arbeitgeber sind“, erklärte Geschäftsführerin Eckhardt. „Das ist schon länger so Praxis.“
Verständnis als „interreligiöser Akteur“
Ingo Habenicht, ehemaliger Chef des Johanneswerks in Bielefeld, sagte dem epd, bei etwa 7.500 Beschäftigten seines Unternehmens gebe es nur 40 Stellen, in denen eine Kirchenmitgliedschaft unverzichtbar sei. „Das hängt mit der Art der Tätigkeit zusammen“, erläuterte er. „Wir haben eine Kirchenmitgliedschaftsquote von knapp unter 70 Prozent.“. Man sei ein christlicher Träger, „aber wir verstehen uns als interreligiöser Akteur, dem Begegnungen mit anderen Religionen wichtig sind“. Das sei schon lange in den eigenen Grundlagentexten festgeschrieben.
Für die Stiftung Liebenau in Meckenbeuren mit fast 9.000 Beschäftigten ist eine formale Kirchenmitgliedschaft grundsätzlich keine zwingend notwendige Einstellungsvoraussetzung, „insbesondere angesichts des allgemeinen Personalmangels, der sich in den vergangenen Jahren verschärft hat“, sagte Sprecher Ulrich Dobler. Nur in wenigen Ausnahmefällen, beispielsweise für Mitarbeitende des Pastoralen Dienstes, sei die Kirchenmitgliedschaft erforderlich.
„Für uns ist entscheidend, dass alle Mitarbeitenden bereit sind, die christlichen Werte der Stiftung im Alltag der sozialen Arbeit zu leben und umzusetzen“, sagte Dobler. Diese seien „in der Stiftungssatzung, unseren Werten und in unseren Leitlinien festgelegt und gelten seit vielen Jahren für alle deutschen und internationalen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch im Verbund mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist“.