Sachsens neuer Kultusminister Conrad Clemens (CDU) hat ein Maßnahmenpaket zur Unterrichtsabsicherung vorgelegt. Es sehe unter anderem eine personelle Verstärkung an Oberschulen vor, sagte Clemens am Dienstag in Dresden. Dazu sollen deutlich mehr Grundschullehrkräfte und Gymnasiallehrkräfte an Oberschulen eingesetzt und entsprechend abgeordnet werden.
Um größere fachliche Kapazitäten für den Unterricht zu haben, sollen zudem die sogenannten Altersermäßigungen erst im 63. Lebensjahr greifen. Bisher war es möglich, schon ab einem Alter von 58 Jahren schrittweise weniger Stunden zu unterrichten.
Alle Tätigkeiten, die nicht unmittelbar dem Unterricht dienen, werden laut dem Vorschlag des Kultusministeriums reduziert oder gestrichen. Das betrifft unter anderem die Arbeit der Fachberaterinnen und Fachberater, die demnach auf vier statt bisher sechs Wochenunterrichtsstunden begrenzt wird. Auch die Anrechnung von Stunden für besondere unterrichtliche oder außerunterrichtliche Aufgaben werde geprüft, hieß es.
Die Unterrichtsabdeckung in Sachsen liegt derzeit im Durchschnitt bei 95 Prozent, in einigen Regionen aber nur bei 70 Prozent. Laut Clemens sollen die insgesamt 21 Maßnahmen schon ab dem neuen Schuljahr wirken und für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen. Ziel sei, Unterrichtsausfälle zu halbieren.
Das Kultusministerium geht derzeit von einem fehlenden Lehrerarbeitsvermögen von mindestens 1.400 Vollzeitstellen sachsenweit aus. Mit den Maßnahmen sollen für den Unterricht Arbeitsleistungen generiert werden, die 790 Vollzeitäquivalenten beziehungsweise Vollzeitkräften entsprechen. Im Schuljahr 2028/2029 würde diese Zahl sogar bei 1.073 liegen.
Das Maßnahmenpaket wurde am Dienstag dem sächsischen Kabinett vorgestellt. Es wird nun in Anhörungen beraten. Mit einer Entscheidung rechnet Clemens Ende Mai.
Sachsen plant auch die Einführung sogenannter Arbeitszeitkonten, wie es in Sachsen-Anhalt bereits praktiziert wird. Vor allem junge Lehrkräfte sollen für einige Zeit eine oder mehrere Stunden zusätzlich unterrichten. Das auf diese Weise angesparte Stundenguthaben könnte später mit einer Reduzierung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung über mehrere Jahre ausgeglichen werden. Für die Praxis des sogenannten Vorgriffstundenmodells muss laut Clemens das sächsische Beamtengesetz geändert werden.
Um Lehrkräfte zu entlasten, soll zudem die Anzahl von Klausuren reduziert werden. Damit werde der Korrekturaufwand deutlich gesenkt. Die Organisation und Koordination der schulspezifischen Ganztagsangebote sollen künftig ausschließlich Assistenzkräfte übernehmen. Außerdem sollen alle Abordnungen von Lehrkräften an das sächsische Kultusministerium und das Landesamt für Schule und Bildung auf deren Notwendigkeit geprüft werden.
An öffentlichen Schulen in Sachsen lernen derzeit rund 450.000 junge Menschen. Sie werden von 34.000 Lehrkräften und Assistenzkräften betreut. Der Freistaat hatte in der Vergangenheit bereits Maßnahmen ergriffen, etwa die Verbeamtung von Lehrkräften, die Verstärkung von Assistenzkräften und die Erhöhung von Studienplatzzahlen.