Wenige Wochen nach Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes im Landtag hat die hessische Landesregierung am 6. März auch einen neuen Klimaplan zur konkreten Umsetzung erforderlicher Maßnahmen verabschiedet. Als Ziel nannten Umweltministerin Priska Hinz und Energieminister Tarek Al-Wazir (beide Grüne) am 6. März in Wiesbaden, das Land bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Dazu gehört ein Paket von insgesamt 90 Maßnahmen, die von einer klimaneutralen Landesverwaltung bis zur finanziellen und personellen Unterstützung der hessischen Kommunen für klimagerechtes Handeln reicht.
Der Plan wurde innerhalb von zwei Jahren erarbeitet und mit Verbänden, Vertretern der Zivilgesellschaft und den sogenannten Klima-Kommunen beraten. An der Erstellung wirkte auch ein unabhängiges wissenschaftliches Fachkonsortium mit. In dem Diskussionsprozess flossen den Angaben zufolge zusätzliche Maßnahmen wie „Reduktion des Stromverbrauchs“, „Gemüsebau-Initiative für Hessen“ und „Klimabildung in Schulen“ mit ein. Die Fördermittel für den Klimaschutz wurden im Doppelhaushalt 2023/24 auf 370 Millionen Euro verdoppelt. „Es wird auf dem Weg zur Klimaneutralität keine Ausreden geben können: Bei Abweichung vom Zielpfad schreibt das Klimagesetz eine Verschärfung der Maßnahmen vor“, erklärten Hinz und Al-Wazir.
Alle Maßnahmen seien darauf ausgelegt, das Zwischenziel einer Treibhausgasreduktion um 65 Prozent bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 zu erreichen. Zu der CO2 - neutralen Landesverwaltung als Vorreiter gehörten die Vorgabe ambitionierter energetischer Standards, die Erweiterung und Aufstockung der Gebäudesanierungsprogramme sowie die Verringerung der Emissionen bei Mobilität und Beschaffung der Landesverwaltung.
Die mittlerweile 367 erklärten Klima-Kommunen sollen mit einem neuen Förderprogramm besser unterstützt werden, wie Hinz sagte. Konkret werde zukünftig „Klimapersonal“ Städten und Landkreisen bezuschusst, unter anderem mit Bundesmitteln auch für Quartierskonzepte zur Anpassung an den Klimawandel. Geld fließt auch für die Förderung von Zisternen sowie zur Haus- und Hofbegrünung. Zum Beratungsangebot gehörten Schulungsmaterialien für die Verwaltung, Muster-Verträge oder Ausschreibungshilfen für die Beschaffung.
Weitere Maßnahmen des Klimaplans betreffen unter anderem Vorgaben zur Landnutzung, die Belebung von Mooren als CO2-Speicher, die Stärkung des Wasserrückhalts im Wald, zur Verringerung der Emissionen im landwirtschaftlichen Bereich, Beratung über klimagerechte Ackerkulturen und Gehölzarten, Biotopverbünde, eine Holzbauoffensive, Baustoffrecycling, den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien, die Gewinnung von Fachkräften für die Energiewende, die Unterstützung von Unternehmen beim Wirtschaftswandel, die Finanzierung klimaschonender Geschäftsmodelle, Unterstützung der Verkehrswende auf regionaler und kommunaler Ebene sowie die Förderung des Baus von Geh- und Radwegen.
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