Um gegen jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Formen von Hass und Hetze im Netz vorzugehen, arbeiten die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und die Meldestelle „Respect! - Gegen Hetze im Netz“ ab sofort zusammen. „Wenn sich Ausgrenzungstendenzen und Gewaltbereitschaft verstärken, wird die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährdet“, sagte BLM-Präsident Thorsten Schmiege laut Mitteilung am Montag. Jedes Hass-Posting sei problematisch, auch wenn es nicht strafrechtlich relevant sei. Deshalb sei es wichtig, auch hier aktiv zu werden.
BLM und die Meldestelle „Respect“ wollen vor allem bei Fällen von Anbietern mit Bayernbezug zusammenarbeiten, die sich niedrigschwellig lösen lassen, etwa durch direkten Kontakt mit Ansprechpartnern bei Anbietern und Plattformen oder über Meldeverfahren und Hinweise. Maßnahmen zum Jugendschutz könnten etwa Vorkehrungen sein, die es Kinder oder Jugendlichen erschweren, entsprechende Inhalte wahrzunehmen, wie Zeitgrenzen oder technische Alterslabels (zum Beispiel „ab 18“).
„Bei “Respect!„ setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte konsequent gemeldet werden“, sagte der Leiter der Meldestelle, Ahmed Gaafar. Die Zusammenarbeit mit der BLM verstärke diesen Einsatz erheblich. Die Partnerschaft sei ein wichtiger Schritt, um ein respektvolleres digitales Umfeld zu schaffen und die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen zu schützen, sagte Gaafar.
Die BLM beaufsichtigt nach eigenen Angaben private Radio- und Fernsehprogramme sowie Plattformen und Intermediäre in Bayern und ist zuständig für Vielfaltssicherung, Jugendmedienschutz, Medienkompetenz-Vermittlung und Ausbildungsförderung. Die Meldestelle „Respect! - Gegen Hetze im Netz“ prüft Meldungen zu politisch motivierten Drohungen, rassistischen Beleidigungen und Volksverhetzung im Internet. Strafrechtlich relevante Inhalte werden angezeigt und die Plattformbetreiber zu deren Löschung aufgefordert. Außerdem bietet die Meldestelle Beratungen an. (00/2002/01.07.2024)