Seit dem Aufkommen von Plattformen wie Facebook organisiert sich die Öffentlichkeit neu. Traditionelle Medien verlieren an Bedeutung, während soziale Netzwerke für die Information der Menschen zunehmend eine Rolle spielen. Was bedeutet das für das Mediensystem? Die Wissenschaftler Johannes Buchmann, Andreas Hepp und Judith Simon plädieren in diesem Beitrag für eine gesellschaftliche Debatte, die sich von den alten Grabenkämpfen zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Medien löst. Unter anderem empfehlen sie, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu öffentlich-rechtlichen Medien weiterzuentwickeln und neue Formen des Journalismus zu fördern. Buchmann, Hepp und Simon waren Mitglieder der Leopoldina-AG „Digitalisierung und Demokratie“. Ihre Überlegungen fußen auf der Stellungnahme, die die Arbeitsgruppe im Juni 2021 vorgelegt hat (http://u.epd.de/23eo) Johannes Buchmann ist Professor für Informatik und Mathematik an der Technischen Universität Darmstadt. Andreas Hepp ist Sprecher des Zentrums für Medien-, Kommunikations- und Informationsforschung der Universität Bremen. Judith Simon ist Professorin für Ethik in der Informationstechnologie an der Universität Hamburg und Mitglied des Deutschen Ethikrats.
epd Folgt man der wissenschaftlichen und auch der medienrechtlichen Diskussion, so ist unsere heutige Öffentlichkeit die einer „Plattformgesellschaft“: Digitalisierung geht nicht nur damit einher, dass die Druckauflagen der Zeitungen in den letzten Jahren deutlich abgenommen haben und dass immer mehr Menschen zeitversetzt über die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sender fernsehen. Digitalisierung macht Plattformen der sozialen Medien wie Facebook und Instagram, aber auch Angebote wie Netflix oder Amazon Prime zum Rückgrat der heutigen Öffentlichkeit.
Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sprechen davon, dass solche Plattformen zunehmend zur eigentlichen Infrastruktur der Öffentlichkeit werden. Ein Kennzeichen dieser Plattformen ist, dass sie von Unternehmen getragen werden und entsprechend auf das Erbringen möglichst großer Erlöse - ob aus Werbung (Social Media Plattformen) oder aus Abomodellen (Plattformen für Medieninhalte) - ausgerichtet sind. Durch diese kommerzielle Orientierung sind die Plattformen so aufgebaut, dass sie die Aufmerksamkeit der Nutzer möglichst umfassend und anhaltend binden. Deswegen zielt sowohl menschliche als auch algorithmische Kuratierung zumeist darauf ab, solche Beiträge zu „pushen“, die für Aufmerksamkeit sorgen.
Der öffentliche Diskurs
Die Plattformisierung der Medien führt zu Herausforderungen sowohl hinsichtlich der geteilten Inhalte als auch der Struktur des Mediensektors. Meta (Facebook) und Alphabet (Google) dominieren den Online-Werbemarkt und können somit erhebliche Teile der Online-Werbeerlöse für sich verbuchen, die gerade Lokal- und Regionalzeitungen fehlen. Neben den unbestreitbaren Chancen der Digitalisierung für Information und Kommunikation geht es um Herausforderungen bei der Qualität von Informationen und der Qualität des Diskurses. Dies betrifft gezielte Desinformation („Fake News“), die Fragmentierung und Polarisierung durch sogenannte Filterblasen oder „Echokammern“ sowie das Miteinander im Digitalen vor dem Hintergrund von online bestehenden Formen der „Hassrede“.
Solche Entwicklungen machen greifbar: Digitalisierung ist zu einer Herausforderung für unsere Öffentlichkeit geworden, insbesondere dann, wenn man den Anspruch hat, dass ein geteilter öffentlicher Diskurs eine wichtige Basis für ein demokratisches Gemeinwesen ist. Zu dieser Diagnose kommt nicht nur die Stellungnahme „Digitalisierung und Demokratie“ der Leopoldina, an der die Autoren und die Autorin dieses Beitrags beteiligt waren, sondern auch der „Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2021“ (http://u.epd.de/23eq).
Auch die politischen Parteien nehmen sich dieser Problematik verstärkt an. Für die Friedrich Ebert Stiftung hat Christian Humborg den Bericht „Journalismus als öffentliches Gut: Meinungsbildung im digitalen Kapitalismus“ vorgelegt, die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ein Gutachten zu „Möglichkeiten öffentlicher Förderung von Lokal- und Regionaljournalismus bei Wahrung der Staatsferne“ in Auftrag gegeben. Der Tenor solcher Papiere ist klar: Es besteht - um hier den Bericht der Bundesregierung zu zitieren - die „Notwendigkeit der Diskussion über eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens“ für Plattformen (epd 26/21), was - wie wiederum die Stellungnahme der Leopoldina feststellt - eng gekoppelt sein muss an eine finanzielle Förderung und politische Stützung neuer Formen des Journalismus, der Partizipation und der Bildung.
Zugespitzt formuliert: Nimmt man die Digitalisierung der Öffentlichkeit ernst, erscheint uns eine „Neujustierung des Mediensystems“ notwendig, sicherlich auf Basis bestehender Rechtsregelungen, aber auch verbunden mit der Überwindung eines Denkens, das stark in Begriffen der alten, analogen Medien verwurzelt ist. Wichtig ist ein breiter, offener Blick nach vorne, jenseits von Interessen- und Lobbypolitik, die leider immer wieder die Diskussion um die Zukunft des „dualen Systems“ prägt.
Es geht damit um eine Überwindung der engen Diskussion um Rundfunkbeiträge und die Interessen der „klassischen“ Presse, vertreten durch den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). Stattdessen erscheint es uns viel wichtiger, offen die Frage zu stellen: Welches Mediensystem brauchen wir im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung der Medien und tiefgreifende Mediatisierung der Gesellschaft? Und wie lässt sich ein solches Mediensystem gestalten?
Für eine solche „Neujustierung des Mediensystems“ wollen wir drei Thesen formulieren: Erstens sollte die Regulierung digitaler Medien gleichermaßen die Kontrolle kommerzieller Plattformen wie auch die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu öffentlich-rechtlichen Medien betreffen. Zweitens sollte eine Förderung neuer Formen des Journalismus und der Partizipation jenseits der Pfadabhängigkeiten - also jenseits eingefahrener Modelle und Prozesse - bestehender Institutionen etabliert werden. Drittens sollten wir anders als bisher über Fragen der Medienkompetenz nachdenken.
These 1: Von der Regulierung zur Weiterentwicklung öffentlich-rechtlicher Medien
Unsere erste These betrifft die Governance von Plattformen ebenso wie die Weiterentwicklung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu öffentlich-rechtlichen Medien. Hinsichtlich des ersten Aspektes finden sich viele Anregungen zur Regulierung von Plattformen in den oben genannten Papieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Regulierung der Kuratierungspraxis digitaler Informations- und Kommunikationsplattformen. Hier sollten beispielsweise über die Vorgaben des Medienstaatsvertrags und des Entwurfs eines Gesetzes über digitale Dienste hinausgehend unabhängige und pluralistische Gremien geschaffen werden, welche die Kuratierungsmechanismen kommerzieller Plattformen auf demokratischer Basis mitgestalten. Ebenso sollte die Verzahnung und Kooperation von Institutionen der Zivilgesellschaft mit staatlichen und privaten Institutionen aktiv unterstützt werden, die sich gegen Hassrede und für die Zivilität des Diskurses engagieren.
Genauso entscheidend erscheint uns aber, die Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken - ja diesen zu öffentlich-rechtlichen Medien weiterzuentwickeln, die sich umfassend im Digitalen positionieren können. Die Entwicklung der „Tagesschau“-App, Angebote wie Funk, Y-Kollektiv oder das AI + Automation Lab des Bayerischen Rundfunks zeigen, wie erfolgreich sich die Öffentlich-Rechtlichen ins Digitale bewegen können.
Die aktuelle Gesetzeslage zieht aber enge Grenzen und ist viel zu sehr von einem „vor-digitalen Denken“ geprägt. Insbesondere das Verbot presseähnlicher Telemedienangebote ist immer noch eine Bremse für die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und auch der sich auf § 32 des am 7. November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrages stützende „Drei-Stufen-Test“ - der sicherstellen soll, dass Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dessen Auftrag entsprechen - atmet umfassend das Verständnis alter Begrifflichkeiten von „Telemedien“.
Sicherlich ist der „Drei-Stufen-Test“ ein Schritt nach vorne, weil er den Handlungsspielraum öffentlich-rechtlicher Medien erweitert. Er sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir uns grundlegende Gedanken machen müssen für eine wirkliche „Neujustierung des Mediensystems“. Denn die etablierten Grenzen zwischen alten Massenmedien (Fernsehen, Radio, Zeitung) lösen sich im Digitalen auf. Welche Art von Medium ist eine Nachrichten-App? Und wollen wir nicht alle eine einheitliche Plattform für digitale Medieninhalte der Öffentlich-Rechtlichen und kommerziellen Medienanbieter, vielleicht nicht nur in Deutschland, sondern irgendwann auch einmal für Europa?
Genossenschaftliches Facebook
Aus unserer Sicht ist es an der Zeit, weniger an Besitzstandswahrung zu denken und auf Veränderungen zu reagieren, sondern offen zu überlegen: Wie sollte ein Mediensystem einer digitalen, demokratischen Gesellschaft aussehen? Welche öffentlich-rechtlichen und welche privatrechtlichen Medien wollen wir im Digitalen? Und wäre nicht vielleicht ein genossenschaftliches Facebook oder Instagram besser als das, was wir haben?
Es ist Zeit, im Interesse der Demokratie viel offener über ein digitales Mediensystem nachzudenken, bevor es zu spät ist. Skeptikern kann man einen Blick in das Buch „Ghosting the News“ von Margret Sullivan empfehlen, das anschaulich zeigt, wie sich in den USA die Lokal- und Regionalzeitungen in vielen Städten selbst abschafften. Deren Verschwinden hing nicht einfach nur mit der Digitalisierung der Medien zusammen, sondern auch mit Profitinteressen der Presseunternehmen, die bei sinkenden Erlösen zu Ausverkäufen führten. Das Problem war, dass nicht nach neuen „Modellen“ für eine Lokal- und Regionalberichterstattung in einem durch digitale Medien getragenen Mediensystem gesucht wurde.
Gerade bei Lokal- und Regionalzeitungen geht es um eine Neuerfindung, was diese im Digitalen sind, wenn der „Mantel“ - der überregionale Teil von Zeitungen - keinen Sinn mehr macht, weil nationale oder internationale Angebote in digitaler Form immer auch lokal verfügbar sind und kaum von einer Lokal- oder Regionalzeitung übertroffen werden können. Auch wenn Annahmen über Kausalzusammenhänge in solch komplexen Kontexten immer mit Vorsicht zu genießen sind, so kann man zumindest die Frage stellen, welche Rolle solch ein „Ghosting the News“ für die zunehmende Polarisierung der amerikanischen Öffentlichkeit und Politik gespielt haben mag.
Erhebliche Konzentrationsprozesse
Bezieht man dies auf Deutschland, werden und sollten öffentlich-rechtliche Medien kaum die ehemalige Rolle von Lokal- und Regionalzeitungen übernehmen können, auch wenn sie vielfach ausgezeichneten Lokal- und Regionaljournalismus betreiben. Dies wäre schlicht und einfach bei der Größe und Differenziertheit Deutschlands nicht möglich. Gleichzeitig müssen wir aber auch im Blick haben, dass in Deutschland die bestehenden Lokal- und Regionalzeitungen, was ihre Zahl und Auflagen betrifft, seit Jahren erheblich schrumpfen und wir gleichzeitig mit erheblichen Konzentrationsprozessen konfrontiert sind.
Der Plan der alten Bundesregierung, mit 220 Millionen Euro Staatshilfen die Transformation der „alten“ Presse ins Digitale zu fördern, ist 2021 gescheitert, unter anderem wegen erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken (epd 17/21). Vielleicht sollten wir all dies als Hinweis dafür sehen, gerade im Lokalen und Regionalen offener und breiter bei der „Neujustierung des Mediensystems“ zu denken und beginnen, uns jenseits der Dichotomie Presse versus öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu bewegen. Dies bringt uns zu unserer zweiten These.
These 2: Förderung neuer Formen des (Pionier-) Journalismus
Unsere zweite These betrifft die Notwendigkeit der Förderung neuer Formen des Journalismus und der Partizipation jenseits der Pfadabhängigkeit bestehender Institutionen. Ja, es stimmt, etablierte Medienorganisationen sind in der Lage, sich fortlaufend dynamisch weiterzuentwickeln. Beispiele dafür, wie das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelingt, haben wir genannt. Und es sind vor allem die überregionalen Zeitungen, die dies in Deutschland aber auch international zeigen. Grundlegend neue Ideen entstehen aber immer wieder außerhalb etablierter Medienhäuser - gerade solche Ideen, die das Digitale betreffen. Der Grund ist, dass man jenseits etablierter Organisationen freier agieren kann.
In Deutschland gibt es zahlreiche Initiativen des „Pionierjournalismus“ wie „Krautreporter“, Correctiv oder das Münsteraner „Rums“, die experimentelle Formen und neue Zukunftsvorstellungen des Journalismus im Digitalen erproben. Der Datenjournalismus, also die Berichterstattung durch die interaktive Aufbereitung digitaler Daten, der ein wichtiges Instrument der Berichterstattung in der Corona-Pandemie geworden ist, wurde in seinen Anfangsjahren kaum von etablierten Redaktionen vorangetrieben, sondern von Pioniergemeinschaften wie Hacks/Hackers. Diese brachten Journalistinnen mit Programmierern zusammen und vernetzten sie weltweit. Die in den USA entstandenen Hacks/Hackers zeigen dabei, dass die Vernetzung von Wissenschaft und journalistischer Praxis von erheblichem Vorteil für die Entwicklung grundlegender Ideen war.
Es gilt, solche Initiativen zu fördern - und zwar mit einem breit angelegten, staatlichen Unterstützungsprogramm, das Forschung, Entwicklung und breite Umsetzung eng verzahnt. Das müsste mehr sein, als die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP 2021 formulierte „Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus“ beziehungsweise die Verbesserung der „Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte“ - auch wenn beides wichtige, erste Signale sind.
Bei einer solchen Förderung würde es gelten, soziale Organisation und Technologie viel stärker als bisher verzahnt zu denken und zu fördern. Dabei ist es besonders wichtig, das Verständnis für den Zusammenhang zwischen der Programmierung digitaler Systeme einerseits und der Entwicklung sozialer Organisationsmodelle andererseits zu stärken und bei der Entwicklung neuer Technologien wirksam werden zu lassen.
Jenseits des Fokus auf Journalismus sollte es deswegen gleichzeitig auch um die Förderung demokratiefreundlicher digitaler Werkzeuge gehen, die Nutzer und Nutzerinnen beispielsweise bei der Erschließung und Bewertung digitaler Information und Kommunikation unterstützen. In Deutschland besteht an dieser Stelle ein großartiges Potenzial - aber noch keine Förderinstrumente, die hinreichend schnell, umfassend, offen und flexibel sind, um in Momenten des Umbruchs wie diesem die volle Wirkung zu entfalten. Hier aktiv zu werden, wäre sicherlich eine wichtige Aufgabe der neuen Bundesregierung.
These 3: Eine neue Förderung von Medienkompetenz
Unsere dritte These ist, dass wir anders als bisher über Medienkompetenz nachdenken und sie auf andere Weise fördern müssen. Im Digitalen haben sich Medien grundlegend geändert: Sie sind nicht mehr nur Mittel der Information und Kommunikation für Konsumenten, sondern sie sind gleichzeitig auch Instrumente des Datensammelns über die Nutzerinnen selbst. Diese vielfältigen und umfassenden Daten werden automatisiert zu diversen, meist kommerziellen Zwecken ausgewertet, welche sich der Kenntnis und Kontrolle der Nutzer weitgehend entziehen.
Ein breiteres Verständnis von digitaler Medienkompetenz umfasst also nicht nur Kompetenzen im Umgang mit Medien, sondern auch Kenntnisse über ihre algorithmischen Funktionsweisen sowie die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle. Es ist entscheidend, solche Kompetenzen alters- und kontextgerecht von der Kita an über Schule und Studium, in Aus- und Weiterbildung zu vermitteln. Man sollte aber auch jenseits der klassischen Bildungsinstitutionen denken: Online-Spiele zur Kompetenzvermittlung sind ebenso denkbar wie breitere mediale Aufklärungskampagnen. Solche Angebote sollten möglichst niedrigschwellig realisiert werden, mit Aufforderungscharakter, aber ohne moralischen Zeigefinger.
Digitale Medien eröffnen auch Möglichkeiten für neue Formen der Partizipation wie Datenspenden, im Sinne eines freiwilligen Zur-Verfügung-Stellens von Daten für gemeinwohlorientierte Belange und Interessen. Das Potenzial solcher Initiativen zeigte die gemeinnützige Organisation Algorithm Watch mit ihrem Projekt Openschufa, in welchem um die Spende von Daten zur eigenen Kreditwürdigkeit gebeten wurde, um durch diese den Algorithmus der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Wirtschaftsauskunft Schufa zu rekonstruieren und auf mögliche Diskriminierung überprüfen zu können. Diese Idee soll mit Dataskop - einer Plattform für Datenspenden - weiter ausgebaut werden. Fragen digitaler Kompetenz betreffen auch das Wissen über Möglichkeiten einer kritischen Nutzung der eigenen Daten und die Fähigkeit, sich an solchen Angeboten beteiligen zu können oder sie gar selbst ins Leben zu rufen.
Sieht man dies in einem Zusammenhang, geht es um etwas, das im Englischen als „data literacy“ bezeichnet wird und eine erhebliche Erweiterung unseres bisherigen Verständnisses von Medienkompetenz darstellt. Kern des Ganzen ist, zu erkennen, dass in digitalen Kommunikationsmedien alle Akte der Vermittlung immer gleichzeitig Instanzen der Datengenerierung sind. Diese können für sehr unterschiedliche Zwecke genutzt werden, und zivilgesellschaftliche Organisationen wie Algorithm Watch haben dabei auch das Aufklärungspotenzial im Blick.
Umgang mit Daten
Momentan ist es aber de facto so, dass diese Daten einem, wie es Shoshana Zuboff bezeichnet hat, „Überwachungskapitalismus“ dienen, also der Nutzung der von Menschen in ihrem Alltag generierten Daten für eine Wertschöpfung durch Werbung. An dieser Stelle schließt sich wiederum der Kreis, indem es neben Databrokern wie Acxiom und Oracle insbesondere Facebook und Google sind, die von diesem „Überwachungskapitalismus“ profitieren und das bisherige Mediensystem infrage stellen, indem sie Werbeerlöse abschöpfen, die bisher „klassischen“ Medienorganisationen zugutekamen.
„Data literacy“ darf deswegen also nicht nur bedeuten, dass der Umgang mit digitalen Daten weit mehr als bisher zum Gegenstand von Schul-, Berufs- und Universitätsausbildung wird. Es muss vor allem auch darum gehen, die umfassenderen Zusammenhänge zu vermitteln und was dies für unsere demokratische Gesellschaft bedeutet: Wer gewinnt mit der Verfügung über welche Daten was? Wer wird ermächtigt und wer entmächtigt? Und welche Entwicklungsoptionen nehmen wir uns, wenn wir zulassen, dass sich die Wertschöpfung durch Daten auf bestimmte Unternehmen konzentriert?
Letztlich laufen unsere drei Thesen auf einen Punkt hinaus: Wir müssen unser Mediensystem vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung und tiefgreifenden Mediatisierung der Gesellschaft neu justieren. Und neu justieren heißt erst einmal, offen an die Frage heranzugehen, wie ein Mediensystem in einer demokratischen, „digitalen Gesellschaft“ aussehen sollte, um dann im zweiten Schritt die Frage zu stellen, wie man zu einem solchen Mediensystem gelangen kann.
Bisher war es häufig so, dass etablierte Medienorganisationen - öffentlich-rechtliche wie private - ebenso wie die Politik von den Entwicklungen überrollt wurden, dann reagierten und teilweise auch gegeneinander agierten. Im Interesse der Demokratie sollten wir diesen Zustand überwinden und uns gemeinsam und kooperativ die Frage stellen: Welches digitale Mediensystem wollen wir?
Aus epd medien 6/22 vom 11. Februar 2022