Der frühere US-Präsident Donald Trump hat seine Verleumdungsklage gegen den Nachrichtensender CNN verloren. Die von Trump beanstandeten Passagen bei CNN seien von der Redefreiheit geschützte Meinungsäußerungen und keine Tatsachenbehauptungen, urteilte US-Bezirksrichter Raag Singhal in Fort Lauderdale in einer am 28. Juli bekannt gegebenen Entscheidung.
Trump hatte CNN Falschbehauptungen vorgeworfen und sich auf fünf Beiträge bezogen, in denen seine Anschuldigungen über „gestohlene Wahlen“ als „große Lüge“ bezeichnet worden waren. In der im Oktober 2022 eingereichten Klage hieß es, die Formulierung schaffe eine „falsche und aufhetzende“ Verbindung von Trump zu Adolf Hitler, weil die Formulierung „große Lüge“ dem NS-Propagandaminister Joseph Goebbels zugeschrieben werde. Das schade Trumps Ansehen.
Die Klage verlangte eine Schadenersatzzahlung von 475 Millionen Dollar. Richter Singhal urteilte jedoch, aus den CNN-Beiträgen könne nicht gefolgert werden, dass Trump Genozid gegen Juden und andere Bevölkerungsgruppen befürworte. Singhal führte aus, Bezugnahmen auf die NS-Zeit seien im politischen Diskurs abscheulich. „Schlechte Rhetorik“ sei jedoch keine Verleumdung, wenn sie „keine Falschaussagen enthält“.
Verleumdungsklagen von Personen des öffentlichen Lebens sind in den USA grundsätzlich schwierig. Klägerinnen und Kläger müssen nachweisen, dass Medien wissentlich und mit „tatsächlicher Böswilligkeit“ („actual malice“) Unwahrheiten verbreitet haben. 2021 hatte Trump die „New York Times“ wegen ihrer Berichte über seine Steuererklärung verklagt. Trump warf der Zeitung eine „heimtückische Verschwörung“ vor, um an die Erklärung zu kommen. Das Gericht wies die Klage ab, Trump musste die Anwaltskosten der „Times“ erstatten.
Trump hat eine komplexe Beziehung zu CNN. Beim Wahlkampf 2016 übertrug CNN zahlreiche Trump-Reden, nach dem Wahlsieg kritisierten CNN-Sendungen den Präsidenten. Trump attackierte CNN als „Fake News“. Singhal wurde 2019 von Trump zum Bezirksrichter ernannt. Nach eigenen Angaben ist er Mitglied des konservativen Juristenverbandes „Federalist Society“.
Aus epd medien 31-32/23 vom 4. August 2023