Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die französische Medienaufsicht CSA in der Auseinandersetzung mit dem französischen Privatsender C8 gestärkt. Die von der Medienaufsicht wegen Äußerungen des Moderators Cyril Hanouna in der Sendung „Touche pas à mon poste“ verhängten Strafen verstießen nicht gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Meinungsfreiheit, befand das Gericht am 9. Februar in Straßburg. (AZ: 58951/18 und 1308/19)
So seien die umstrittenen Inhalte der Sendung ausschließlich unterhaltungsorientiert. Einziges Ziel sei es, eine möglichst große Zuschauerschaft für den Werbegewinn zu erreichen, erklärte der EGMR. Zudem habe die Medienaufsicht mit einem vorübergehenden Werbeverbot und einer Geldstrafe aus einem großen Spielraum an Sanktionsmöglicheiten gewählt, um die Rechte Dritter zu schützen. Das Gericht habe deshalb „keinen Grund gesehen, von der Bewertung der Aufsichtsbehörde abzuweichen“, hieß es in der Entscheidung.
Die Kammer ging insbesondere auf zwei Fälle ein: In einem hatte Hanouna die Hände einer Nebenmoderatorin, deren Augen verbunden waren, an Körperteile von sich geführt; sie sollte raten, welche das seien (epd 5/23). Dabei führte er ihre Hände auch in seinen Schritt. In dem obszönen Spiel und in schlüpfrigen Kommentaren sei ein negatives und stigmatisierendes Klischee von Frauen bedient worden, befanden die Richter. In einem anderen Fall, einem Telefon-Streich, habe Hanouna ein negatives und stigmatisierendes Stereotyp von homosexuellen Menschen entworfen.
Insgesamt kamen die Richter zu der Auffassung, dass die Inhalte keine Information, Meinung oder Idee vermittelt und auch nicht zu einer öffentlichen Debatte beigetragen hätten. Stattdessen hätten sie Frauen und Homosexuelle stigmatisiert, was insbesondere jüngere Zuschauer beeinflussen könne. Unter anderem deshalb werteten die Richter zwei vom CSA gegen den Sender C8 verhängte Strafen als verhältnismäßig.
Der CSA hatte im Juni 2017 als Sanktion zunächst ein zweiwöchiges Werbeverbot in „Touche pas à mon poste“ (sinngemäß: „Rühr meinen TV-Sender nicht an“) sowie 15 Minuten vor und 15 Minuten nach der Sendung verhängt. Im Juli desselben Jahres folgte eine Geldstrafe in Höhe von drei Millionen Euro. C8 ist Teil der Canal-Plus-Gruppe, die ihrerseits zum internationalen Medienkonzern Vivendi gehört.
Aus epd medien 7/23 vom 17. Februar 2023