Neuer RBB-Staatsvertrag soll bis Anfang 2024 kommen
Intendantengehalt wird gedeckelt - Mehr Pflichten für Gremienmitglieder
Berlin (epd).

Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) soll spätestens im ersten Quartal 2024 kommen. Ein zwischen Berliner Senatskanzlei und Brandenburger Staatskanzlei abgestimmter Entwurf sieht vor, dass eine Gehaltsobergrenze für die Intendanz eingeführt wird, wie die beiden Bundesländer am 28. August mitteilten. Das Spitzengehalt soll dann äquivalent zum „Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 11 nach dem Senatorengesetz des Landes Berlin in der jeweils geltenden Fassung“ sein. Dies wären derzeit knapp 180.000 Euro.

Die Transparenz unter anderem mit Blick auf die Veröffentlichung von Bezügen und Nebeneinkünften der Intendantin oder des Intendanten soll verbessert werden. Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) sagte, die Vorschläge der Landesrechnungshöfe vom Juni seien nahezu vollständig aufgenommen worden (epd 24/23 und weitere Meldung in dieser Ausgabe).

In dem Entwurf, der dem epd vorliegt, ist auch vorgesehen, dass die Aufsichtsgremien durch eine bessere Kontrollfunktion aufgewertet werden sollen. Wörtlich heißt es: „Der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat gewährleisten eine regelmäßige, systematische und verpflichtende Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.“ Die Räte müssten die Sorgfalt einer „gewissenhaften Überwachung und Beratung“ gewährleisten. Schuldhafte Pflichtverletzungen können dem Entwurf zufolge Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Erheblich erweitert werden sollen die Inkompatibilitätsregelungen für die Gremienmitglieder in Bezug auf andere Tätigkeiten sowie die Auskunftspflichten gegenüber den Vorsitzenden und der Rechtsaufsicht.

Dass die Regionen in der Berichterstattung gestärkt und eine gemeinsame Interessenvertretung der Festangestellten und der arbeitnehmerähnlichen freien Beschäftigten neu in das Vertragswerk aufgenommen werden sollen, war schon länger bekannt. Die Affäre um Ex-Intendantin Patricia Schlesinger habe jedoch dazu geführt, dass verschiedene Aspekte nachgeschärft und weitere Aspekte aufgenommen worden seien, hieß es. Vor einigen Wochen war bekannt geworden, dass die Landesrechnungshöfe von Berlin und Brandenburg Vergütungen für die RBB-Führungskräfte empfehlen, die sich an denen des öffentlichen Dienstes orientieren. Für Rundfunkrat und Verwaltungsrat wurde eine Professionalisierung empfohlen.

Aus epd medien 35/23 vom 1. September 2023

lob/rid