Das Strafverfahren gegen den Holocaust-Leugner und britischen Piusbruderschaft-Bischof Richard Williamson wegen Volksverhetzung hat das Oberlandesgericht Nürnberg vorläufig eingestellt. Wegen Verfahrensmangels müsse es neu aufgerollt werden, teilte die Justizpressestelle am Mittwoch mit. Laut dem Beschluss wurde das Verfahren eingestellt, "weil ein im Revisionsverfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis vorliegt". (AZ. 1 St OLG Ss 240/11)
Der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts stellte fest, dass dem Verfahren die Basis eines hinreichend deutlich geschilderten Anklagesachverhaltes fehle. Es werde in dem Strafbefehl, den das Amtsgericht Regensburg im Oktober 2009 erlassen hatte, nicht mitgeteilt, wie und wo der Inhalt der umstrittenen Aussagen des Bischofs tatsächlich veröffentlicht und auch in Deutschland bekannt geworden sei.
Der ultrakonservative Bischof Williamson hatte 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender im Priesterseminar der Piusbrüder im oberpfälzischen Zaitzkofen bei Regensburg den Holocaust und den Massenmord an den mehr als sechs Millionen Juden durch das NS-Regime geleugnet. In dem Interview bestritt er auch die Existenz von Gaskammern während der NS-Zeit.
Das Amtsgericht Regensburg verhängte im ersten Verfahren gegen Williamson eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro. Im Revisionsverfahren vor dem Landgericht Regensburg wurde der Bischof dann zu einer Geldstrafe von 6.500 Euro verklagt. Dagegen legte er erneut Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft kann laut Oberlandesgericht nun wegen des gleichen Sachverhaltes erneut umfassend Anklage erheben.
