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  Urteil: WDR fällt nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz

Köln (epd). Der WDR muss Bürgern nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom Donnerstag keine weitreichende Auskunft nach dem NRW-Informationsfreiheitsgesetz erteilen. Wie ein Gerichtssprecher dem epd sagte, wurde damit die Klage des freien Journalisten Marvin Oppong abgewiesen. Dieser wollte vom WDR wissen, mit welchen Unternehmen der gebührenfinanzierte Sender zusammenarbeitet und in welchem Auftragsvolumen. Das Gericht entschied, öffentlich-rechtliche Sender seien keine Behörden und übten keine Verwaltungstätigkeiten aus. Deshalb sei das Informationsfreiheitsgesetz hier nicht anwendbar. (AZ: 6 K 2032/08)

Der Jurastudent und nebenberufliche Journalist Oppong hatte dem Sender im August 2006 eine Liste mit 47 Unternehmen zukommen lassen und gefragt, mit welchen dieser Firmen der WDR Geschäfte gemacht habe und in welchem finanziellen Umfang. Mit seiner Recherche wollte er herausfinden, ob der WDR Unternehmen beauftragt hatte, in denen Mitglieder des WDR-Rundfunkrats tätig waren.

Der Sender weigerte sich, diese Auskünfte zu erteilen. Oppong reichte daraufhin Klage ein und berief sich auf das im Jahr 2002 eingeführte nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz. Auch die damalige Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Bettina Sokol, war nach Prüfung des Falls der Meinung, der WDR falle durchaus unter die Auskunftspflicht des Gesetzes. Sie war sich allerdings nicht sicher, ob der WDR die von Oppong angefragten Informationen überhaupt herausgeben dürfe oder ob die Angaben unter die Ausnahmeregelungen des Gesetzes fallen.

Der WDR erklärte, die Fragen zielten in wesentlichen Teilen auf Geschäftsgeheimnisse und Betriebsinterna, zu deren Auskunft der Sender unabhängig von der Grundsatzfrage nicht berechtigt sei. Außerdem argumentierte er, das "verfassungsrechtlich geschützte Verfahren der unabhängigen staatsfreien Rundfunkgestaltung" werde erheblich beeinträchtigt, wenn das Informationsfreiheitsgesetz auf öffentlich-rechtliche Sender angewendet werde.

Ob der Rechtsstreit in die Instanzen geht, war am Donnerstag unklar. Der vor dem Verwaltungsgericht unterlegene Journalist Oppong war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

epd-West zr fri





 
 

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