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  Diakonie Baden und Württemberg gegen geplante Reform von Hartz IV

Stuttgart/Karlsruhe (epd). Eine Schieflage zwischen Fordern und Fördern sehen die beiden Diakonien in Baden und Württemberg bei der geplanten Reform von Hartz IV. Der Gesetzesentwurf sehe weder neue Fördermaßnahmen vor noch würden Fachleute angehört, kritisierten die beiden Diakonien in einem gemeinsamen Schreiben an baden-württembergische Bundestagsabgeordnete. Dieses "Durchpeitschen" der Gesetzesänderung werde in keiner Weise den fast sieben Millionen Leistungsbeziehern gerecht, teilten die Diakonien mit.

"Der Entwurf des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitssuchende widmet sich überwiegend dem Fordern und der Bekämpfung eines vermeintlichen Leistungsmissbrauchs, der bis heute nicht verifiziert werden kann", schreiben Oberkirchenrat Helmut Beck, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg, und Oberkirchenrat Johannes Stockmeier, Hauptgeschäftsführer des Diakonischen Werks Baden, in einem gemeinsamen Brief an Bundestagsabgeordnete in Baden-Württemberg.

Die Förderung, Beratung und existenzielle Absicherung müsse verbessert werden, vor allem in Verantwortung für die 1,7 Millionen Kinder, die auf Sozialhilfeniveau leben. Im Gesetzesentwurf seien keine neuen Fördermaßnahmen vorgesehen. Stockmeier und Beck kritisierten, dass zum Gesetzentwurf keine Anhörung von Fachleuten vorgesehen ist. Wichtiger als Kontrolle sei die Verbesserung der Beratung für Hilfebedürftige. Ziel jeder Grundsicherung müsse es sein, vor Armut zu schützen. Damit das Arbeitslosengeld armutsfest ist, müsste es um mindestens 19 Prozent erhöht und die anstehende Mehrwertsteuererhöhung ausgeglichen werden.

Unseriös sei zudem, dass unverheiratete Partner für die Kinder des anderen Partners unterhaltspflichtig werden sollen. Dieses "Sonderunterhaltsrecht" des Stiefelternteils belaste die neue Familie zusätzlich. Außerdem stehe es "nicht im Einklang mit dem gesetzlichen Unterhaltsrecht und ist weder verfassungsrechtlich noch familienpolitisch vertretbar", heißt es weiter.

Bei Wohngemeinschaften dürfe nicht grundsätzlich von eheähnlichen Verhältnissen ausgegangen werden. Verschärfungen von Sanktionen sind nach Meinung der Diakonie nicht nachvollziehbar, solange nicht einmal hoch motivierte Arbeitsuchende in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können. Sanktionen sollten "auf eine Änderung des Verhaltens ausgerichtet sein und müssen bei Verhaltensänderungen rücknehmbar sein". Dies ist im vorgesehenen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Die Wohnung als grundlegende Säule des Alltagslebens müsse ausreichend geschützt werden.

Für einen falschen Weg hält die Diakonie die sogenannten Ein-Euro-Jobs. Mit den Kosten für diese Jobs könnten bei entsprechenden Änderungen von Gesetzen ohne weiteres sozial-versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse finanziert werden. Die Diakonie kann nicht nachvollziehen, warum dieses Gesetz so schnell verabschiedet werden soll. Gerade jetzt sollten "erneute handwerkliche Fehler wie bei der Einführung des SGB II vermieden werden". (0904/08.05.2006)

 

EKD-Ratsvorsitzender Huber: Wirtschaft in hoher Verantwortung





 
 

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