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  Verwaltungsgericht: Fernsehsender BTV4U muss abgeschaltet werden

Stuttgart (epd). Der umstrittene Regionalsender BTV4U aus Baden-Württemberg muss voraussichtlich zum 31. Dezember seinen Sendebetrieb einstellen. Dies ergibt sich aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Es wäre in Deutschland das erste Mal, dass ein Fernsehsender sein Programm nicht mehr ausstrahlen darf. BTV4U ist bundesweit auch über Satellit zu empfangen.

Wie die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) als Aufsichtsbehörde mitteilte, bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Beschluss der LFK, die Lizenz von BTV4U wegen fortgesetzter Lizenzverstöße nicht zu verlängern. Damit ende der Sendebetrieb sowohl über Kabel als auch über Satellit zum Jahresende.

Der betroffene Veranstalter könnte allerdings noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Zur Frage, ob der BTV4U-Alleingesellschafter Thomas Hornauer dieses Rechtsmittel einlegt, war vorerst keine Stellungnahme zu erhalten.

In dem von BTV4U angestrengten Eilverfahren ging es darum, ob bis zu einer Entscheidung über die Klage der Sendebetrieb vorläufig weitergeführt werden darf. Dies habe das Gericht abgelehnt, so die LFK. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts hatten die Betreiberfirma Regio Network Communications (RNC) bzw. Hornauer selbst in einer Weise mehrfach gegen medienrechtliche Normen und Auflagen verstoßen, die die Prognose künftiger Verstöße und damit die Versagung der Zulassung rechtfertige.

Von besonderem Gewicht seien dabei die kontinuierliche direkte Einflussnahmen Hornauers auf einzelne Mitarbeiter, sein Missbrauch des Senders für persönliche Zwecke sowie der Verstoß gegen das gesetzliche Gebot der Unabhängigkeit und Sachlichkeit von Informationssendungen gewesen, wird die Gerichtsentscheidung von der LFK wiedergegeben. Die Rundfunkfreiheit sei eine dienende Freiheit für die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Damit verbiete sich "das In-Dienst-Stellen der medialen Möglichkeiten des Fernsehens für persönliche Zwecke".

Das Programm von BTV4U war u.a. wegen eines hohen Anteils an Esoterik- und Astrologie-Sendungen in die Kritik geraten. Auch die Kirchen hatten sich von dem Sender distanziert.

LFK-Präsident Thomas Hirschle begrüßte den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Es habe der LFK bestätigt, "dass wir verantwortungsvoll und richtig gehandelt haben". Für die Beschäftigten des Ludwigsburger Senders bedauerte Hirschle, "dass es hierzu kommen musste". Die LFK sei zuversichtlich, dass sich angesichts der positiven medienwirtschaftlichen Entwicklung in Baden-Württemberg bald neue Beschäftigungsmöglichkeiten ergäben. (1456/27.12.2004)




 
 

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