Der Vater von Betülya Kici starb vor acht Jahren bei einem Autounfall in der Türkei. Die Mutter hatte die Familie bereits zuvor mit unbekanntem Ziel verlassen. Nachbarn schickten das achtjährige Mädchen zu ihren schon seit 30 Jahren in Deutschland lebenden Großeltern nach Wietze bei Celle. Diese übernahmen die
Vormundschaft für Betülya.
Eine Aufenthaltsgenehmigung für die heute 16-Jährige lehnt der Landkreis Celle ab. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg verlief für das Mädchen negativ. Auch der Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtags lehnte die Petition ab. Betülya konnte keine politische Verfolgung geltend machen. Nur mit einem Asylantrag gibt es in Deutschland eine Chance auf eine Aufenthaltsgenehmigung.
Im deutschen Ausländerrecht gibt es keine Härtefallregelung, mit der Ausländern aus humanitären Gründen ein Bleiberecht gewährt werden kann. Kirchenasyle helfen nur für eine befristete Zeit. Die Ausländerbehörde des Landkreises Celle will Betülya Kici in ein Kinderheim in der Türkei abschieben, wenn sie nicht freiwillig ausreist. Die Bundesarbeitsgemeinschaft "Pro Asyl" und der Niedersächsische Flüchtlingsrat protestieren: Das Ausländergesetz müsse endlich um eine Härtefallregelung ergänzt werden.
Nicht nur prominente Politiker wie Heiner Geißler (CDU) fordern eine solche Regelung, sondern auch Wohlfahrtsverbände und Richtervereinigungen. Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche", Wolf-Dieter Just, fordert "eine praktikable und vernünftige Härtefallregelung und eine gerechte Lösung für Tausende von Menschen, die zum Teil seit mehr als zehn Jahren ohne gesicherten Aufenthalt in Deutschland leben".
Derzeit gibt es der Arbeitsgemeinschaft zufolge 40 Fälle von Kirchenasyl, in dem 125 Menschen Unterschlupf gefunden haben. Ein Beispiel dafür ist die kurdische Familie Aslan, die seit 14 Monaten im badischen Sulzfeld im Kirchenasyl lebt. Den Anforderungen des Asylverfahrens war die sechsköpfige Familie nicht gewachsen, obwohl der Vater nach schlimmen Folterungen schwer traumatisiert ist.
Eine Petition an den Landtag, den Aslans ein Bleiberecht aus humanitären Gründen einzuräumen, blieb erfolglos - wie schon 740 ähnliche Eingaben, die seit Juni 2001 beim zuständigen Petitionsausschuss eingingen. "Die restriktive Handhabung des Asylrechts produziert immer mehr Härtefälle", so der Saarbrücker Rechtsanwalt Bernhard Dahm.
Bereits jetzt arbeiten in einigen Bundesländern Härtefallkommissionen - ohne Rechtsgrundlage und ohne viel Aufhebens. "70 Prozent der Fälle konnten im Sinn der Antragsteller abgeschlossen werde", sagt Traudl Vorbrodt, die für "Pax Christi" in Berlin in der Härtefallkommission
mitarbeitet. Zwischen 1990 und 2000 waren das rund 2.000 Fälle. Nach Angaben des Büros der Bundesausländerbeauftragten Marieluise Beck (Grüne) gibt es auch in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein Härtefallkommissionen.
In Baden-Württemberg gibt es sie nicht. Pech für die türkische Familie Döger aus Müllheim. Die Eltern von Achmed Döger (32), die seit 1973 hier leben, haben einen Fehler gemacht. Im Jahr 2000 kam es zu Problemen in der Ehe, und Achmeds Vater Orhan flog in sein Heimatland, um Abstand zu gewinnen. Seine Frau Yüksel folgte ihm und sie kehrten gemeinsam nach Deutschland zurück. Was sie nicht wussten: Weil sie länger als ein halbes Jahr abwesend waren, ist jetzt ihre Aufenthaltsgenehmigung erloschen. Sie sollen abgeschoben werden. Auch in diesem Fall blieb eine Petition an den Landtag ohne Erfolg.
Das gleiche Schicksal droht auch der minderjährigen Betülya Kici. Das Mädchen hängt sehr an ihren Großeltern und hat Angst, ihre engsten Bezugspersonen zu verlieren. Um eine Abschiebung zu vermeiden, boten die Großeltern laut "Pro Asyl" sogar an, gemeinsam mit der Enkelin in die Türkei auszureisen, wenn sie im Juli 2006 die Realschule beendet hat. So lange will die Ausländerbehörde in Celle jedoch nicht warten. (0150/11.02.04)