Rheinfelden (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar infrage gestellt, ob die geltenden Sätze für das Arbeitslosengeld II das Existenzminimum sichern. "Nicht nur Hartz IV, auch das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig", sagt dazu Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von Pro Asyl. Flüchtlingsverbände kritisieren, dass die Sätze für den Lebensunterhalt von Asylbewerbern seit 1993 nicht erhöht wurden und mit 224,97 Euro für einen alleinstehenden erwachsenen Flüchtling nur 62,66 Prozent von Hartz IV (359 Euro pro Monat) betragen.
Gerges Sacher und seine Familie müssen sogar mit noch weniger Unterhaltsleistungen auskommen. Die fünfköpfige Familie aus Syrien bekommt wöchentlich Gutscheine im Wert von 115 Euro, mit denen sie ihren gesamten Lebensmittel- und Hygienebedarf für sieben Tage decken muss. Das entspricht einem Unterhalt von 495,51 Euro im Monat. Laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen der Familie Bargeld und Gutscheine von zusammen 823,19 Euro zu. Eine vergleichbare deutsche Hartz-IV-Familie bekommt monatlich 1.291 Euro in bar für ihren Unterhalt.
Die syrischen Christen leben seit 2003 in einer Sammelunterkunft im südbadischen Rheinfelden. Sie werden in Deutschland geduldet, das heißt, ihre Abschiebung ist lediglich ausgesetzt. Das zuständige Regierungspräsidium in Freiburg wirft dem 56-jährigen Familienvater vor, dass er sich nicht bei der syrischen Botschaft um einen Pass bemüht.
Gerges und seiner Familie wird deshalb der gesamte Bargeldanteil für Fahrgeld, Zigaretten und Ähnliches gestrichen. Das sind im Monat 83 Euro für die Eltern und 20,50 Euro für jedes Kind, zusammen also 144,50 Euro. Außerdem behält das Land vom Unterhalt jeden Monat 84,37 Euro für Kleider und Schuhe ein. Weitere 89,48 Euro bleiben monatlich im Behördensäckel für die Nutzung von Haushaltsgeräten, Möbeln, Geschirr oder auch Klopapier. Die oft überproportional hohen Summen, die vom Land für gebrauchte Kleidung und die Nutzung der Haushaltsgegenstände einbehalten werden, führe zu einer indirekten Kürzung der Unterhaltsleistungen, sagt der Flüchtlingsexperte Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat. Laut AsylbLG sollen Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt möglichst nur als Sachleistungen erhalten. Die Gutscheine, mit denen die Flüchtlinge in zwei Geschäften in Rheinfelden einkaufen können, sind bereits ein Privileg.
Ingrid Jennert
Den vollständigen Text lesen sie in: epd sozial Nr. 12-13 vom 26. März 2010