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  Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Drei Monate Jugendschutz


Karlsruhe (epd). Auch für Kinder und Jugendliche, die sich aus Kriegs- und Krisengebieten alleine aufmachen, sind Europas Außengrenzen fest verschlossen. Doch selbst wenn es ihnen gelungen ist, einen sicheren EU-Staat zu erreichen, wird ihnen hier selten der Schutz gewährt, der ihnen laut UN-Kinderrechtskonvention zusteht.

Auch in Deutschland besteht dringender Reformbedarf, sagen Exper-ten. Der Blick nach Baden-Württemberg zeigt eine Variante, wie Behörden hierzulande mit "Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen" (UMF) umgehen.

Zunächst werden sie zentral in einer Jugendhilfeeinrichtung der Karlsruher Heimstiftung untergebracht. Dort erfolgt ihre "Inobhutnahme" und die Einleitung eines Clearingverfahrens. Nach etwa drei Monaten allerdings werden die Jugendlichen einer Kommune zugewiesen. Sozialpädagogische Betreuung ist dann unter Umständen nicht garantiert.

aus epd sozial Nr. 5 vom 5. Februar 2010






 
 

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