Berlin (epd). Mit der Aus- und Weiterbildungsbranche steht ein weiterer Bereich der Wohlfahrtspflege vor der Einführung eines Mindestlohns. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat hierfür die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet. Der Minister ist damit einem gemeinsamen Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) gefolgt. Diakonische Arbeitgeber äußern sich besorgt.
Die drei Sozialpartner fordern in ihrem Antrag, den von ihnen am 12. Mai 2009 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Grundlage für einen Mindestlohn für alle Anbieter in diesem Bereich zu nehmen. Die Lohnuntergrenze wäre damit für die gesamte Branche der Aus- und Weiterbildung rechtlich bindend. Nach Branchenschätzungen ist der Tarifvertrag des BBB derzeit für weniger als die Hälfte der Arbeitgeber bindend. Hintergrund für den Antrag ist laut Peter Rother vom BBB die "große Lohnspreizung" in der Branche.
In dem Antrag sind drei Mindestlohngruppen vorgesehen. Für Sachbearbeiter in der Verwaltung soll im Westen ein Mindestlohn von 10,71 Euro gelten, im Osten 9,53 Euro. Für Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich würde eine Lohnuntergrenze von 12,28 Euro (Ost: 10,93 Euro) gelten und für alle übrigen Arbeitnehmer 7,60 Euro. Der Mindesturlaub beträgt dann 30 Tage.
Die Diakonie zahlt nach Angaben des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) auf Bundesebene allen Berufsgruppen mehr. So erhalten Sachbearbeiter derzeit 11,48 Euro (Ost: 10,62 Euro), für Beschäftigte im pädagogischen Bereich gibt es in der Stunde 15,34 Euro (Ost: 14,19). Der niedrigste Stundenlohn bei diakonischen Weiterbildern liegt im Westen bei 8,94 Euro, in Ostdeutchland sind es 8,27 Euro.
Die Höhe des angestrebten Mindestlohnes scheint deshalb für die evangelischen Anbieter zunächst unbedenklich. Jedoch sieht der VdDD die Gefahr, dass der Mindestlohn bei den Ausschreibungen der Arbeitsagenturen zum zentralen Maßstab der Preiskalkulationen werden könnte. Dem Verband liegen nach eigenen Angaben entsprechende Hinweise der Bundesagentur für Arbeit vor. Er warnt deshalb davor, dass die relativ hohen Löhne, die die Diakonie bezahlt, nicht mehr refinanziert werden. Darüber hinaus reklamiert der Verband, dass die Einführung eines Mindestlohnes nicht zu einer Aushöhlung des "Dritten Weges" im kirchlichen Arbeitsrecht führen dürfe.
Der beim Bundesarbeitsministerium angesiedelte Tarifausschuss muss bis Anfang Oktober über den Antrag auf Einführung eines Mindestlohnes entscheiden. Der Ausschuss ist paritätisch mit Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt.