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  Jugendämter greifen immer häufiger ein
Soziologin Maier-Gräwe fordert mehr Hilfen für Eltern in „abgekippten Stadtteilen“


Von Karsten Frerichs / Johannes Bentrup

Wiesbaden (epd). Immer häufiger nehmen Jugend-ämter Kinder kurzfristig in Obhut, um sie vor Gefahren in ihren Familien zu schützen. 32.300 Minderjährige kamen im vergangenen Jahr in die Obhut der Ämter, das sind 14,4 Prozent mehr als 2007, wie das Statistische Bundesamt am 25. Juni in Wiesbaden mitteilte.

Die Gießener Sozialforscherin Uta Meier-Gräwe macht Arbeitslosigkeit, geringe Bildung und beengten Wohnraum dafür verantwortlich, dass die Jugendämter  immer öfter eingreifen müssen. Unter solchen Umständen „lassen sich Eltern oft gehen und sind überfordert“, sagte Meier-Gräwe dem epd. Jugendämter und Familiengerichte hätten dann keine andere Wahl, das Kind zeitweilig aus der Familie zu nehmen oder den Eltern das Sorgerecht zu entziehen.

Der Entzug des Sorgerechts erfordert hierzulande immer eine gerichtliche Entscheidung. Der Staat steht in diesen Verfahren vor der schwierigen Aufgabe, einerseits die Intimsphäre der Familie zu wahren, andererseits aber auch das Kindeswohl zu garantieren. Wenn die Jugendämter schwerwiegende Bedenken haben, dass die Eltern sich nicht ausreichend um ihr Kind kümmern oder es gar misshandeln, müssen sie beim Familiengericht den Entzug des Sorgerechts beantragen.

Dagegen ist die Inobhutnahme ein kurzfristiges Eingreifen der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten Gefahrensituation befinden. Die Ämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative etwa der Polizei oder Erzieher in Obhut und bringen sie meist für Stunden oder einige Tage anderweitig unter, etwa in einem Heim.

Der Anteil der unter Dreijährigen an allen betroffenen Minderjährigen hat sich von fünf Prozent im Jahr 2000 auf zehn Prozent 2008 verdoppelt, wie die Statistiker errechneten. Bei den Drei- bis Achtjährigen sei der Anteil im gleichen Zeitraum von neun auf 14 Prozent gestiegen. Die Zahlen deuteten darauf hin, dass die Jugendämter verstärkt den Schutz jüngerer Kinder im Blick haben. Der mit Abstand meistgenannte Anlass für die Inobhutnahme war 2008 in 44 Prozent aller Fälle die  Überforderung der Eltern. Bei 24 Prozent waren eine Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch festgestellt worden.

Um die Armut und ihre Folgen zu bekämpfen, forderte Meier-Grewe, dass die Kommunen den Familien mit Kindern unter 15 Jahren helfen. Nach dem „Gießkannenprinzip“ die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zu erhöhen, sei dagegen nicht sinnvoll. Außerdem sollten flächendeckend ergänzende Hilfen wie Elterncafés, Familienzentren und Eltern-Kind-Gruppen aufgebaut werden.

Nach Ansicht der Soziologin seien in „abgekippten Stadtteilen“ mit einem hohem Anteil armer Menschen viel mehr „niedrigschwellige Angebote“ nötig, um Eltern aus ihrem Umfeld herauszuholen. 

epd sozial Nr. 27 vom 3. Juli 2009






 
 

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