München/Magdeburg (epd). Die Situation von unbegleiteten jungen Flüchtlinge in Deutschland ist problematisch, denn Deutschland hält seit über 15 Jahren an seinem Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention fest. Folge: inländische und ausländische Kinder werden ungleich behandelt. Kritiker sehen dadurch nicht nur Artikel 2 der Konvention (Diskriminierungsverbot) mit Füßen getreten, sondern auch Artikel 22 ausgehöhlt, der den besonderen Schutz für Flüchtlingskinder sichert. Das Kindeswohl trete immer wieder hinter dem Ausländerrecht zurück.
Der 16-jährige Najibullah* aus Afghanistan ist ein "UMF", ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling, so der amtlich-spröde Terminus. Sein Fall steht stellvertretend für Hunderte ähnliche Schicksale in Deutschland. Betroffen sind meistens Kinder und Jugendliche, die als Soldaten kämpfen und töten mussten, die Opfer von Kinderhändlern wurden oder nur durch die Erlebnisse der Flucht traumatisiert wurden.
Genaue Zahlen über minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland gelangten, gibt es nicht. Albert Riedelsheimer, Sprecher des Bundesfachverbandes für UMF (B-UMF), einem Verein, der als Lobby der Flüchtlingskinder rund 35 Organisationen vereint, geht von 5.000 bis 7.000 Mädchen und Jungen aus. Diese Kinder seien "unzweifelhaft die am meisten schutzbedürftigen Personen in unserer Gesellschaft", sagt der Experte und Buchautor.
Deren Rechte durchzusetzen sei schwierig, weil die deutschen Behörden entgegen der Kinderrechtskonvention Flüchtlingskinder bereits mit 16 Jahren als volljährig behandeln. Das hat gravierende Folgen, weil nach dem Ausländerrecht dann Jugendhilfemaßnahmen entfallen können und die Einleitung eines Asylverfahrens möglich wird. Deshalb versuchen Behörden häufig, die betroffenen Jugendlichen älter zu machen als sie tatsächlich sind.
Najibullah, der vor der Zwangsrekrutierung durch die Taliban geflohen war, hatte Glück im Unglück. Er lebt heute in einer Wohngruppe in München und besucht einen Sprachkurs - dank Riedelsheimers persönlicher Intervention bei der zuständigen Behörde. Obwohl der junge Afghane, von seinem Mentor zuvor ausgestattet mit einem offiziellen Schreiben, in einer Clearingstelle in der Landeshauptstadt um Inobhutnahme nach Paragraf 42 Sozialgesetzbuch VIII bat, musst er im Mai 2008 eine Nacht auf der Straße verbringen: Der Pförtner wies ihn ab, und auch die zuständigen Sachbearbeiter schätzten den Jungen später auf über 18 Jahre. So landete er im allgemeinen Wohnblock der Erstaufnahmeeinrichtung, wo er keinerlei psychosoziale Betreuung erhielt.
Wie Riedelsheimer berichtet, ließen sich die Staatsdiener auch nach Vorlage der Geburtsurkunde in ihrer Haltung nicht erschüttern. Das Dokument müsse erst geprüft werden, lautete die Auskunft. Bis dahin musste Najibullah mutterseelenallein unter fremden Erwachsenen bleiben. Die Wende zum Guten kam erst, als Riedelsheimer seine Vormundschaft für den Flüchtling durchgesetzt hatte.
Auf Vormundschaften der Behörden zu setzen, um die Rechte der minderjährigen Ausländer zu schützen, ist aber offenbar auch problematisch. Auf einer Fachtagung der Caritas Anfang November in Magdeburg umriss Diözesan-Caritasdirektor Franz Jogol die Problemlage: Werde ein Jugendamtsmitarbeiter als Vormund für ein Flüchtlingskind eingesetzt, führe das oft zu Interessenkonflikten innerhalb der Behörden. "Es war und ist zu beobachten, dass Jugendämter nicht dazu tendieren, gegen eine andere Behörde zu klagen, oder in Widerspruch zu gehen. Zum Beispiel gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Ablehnung eines Asylantrags."
Deshalb wirbt die B-UMF energisch für die Qualifizierung und Bestellung ehrenamtlicher Vormünder. Es gebe große Lücken in der Versorgung der jungen Flüchtlinge: "Vormünder werden zu spät oder gar nicht bestellt", rügt Riedelsheimer. Die Gründung von Vormundschaftsvereinen müsse verbessert und die Qualität der Vormundschaftsarbeit verbessert werden. Das sei der richtige Weg, denn ein Vormund habe seit Oktober 2005 das Recht, bei den Jugendämtern die Inobhutnahme von Flüchtlingskindern durchzusetzen.
Entscheidend für die Behandlung der Kinder und Jugendlichen ist deren Alter. Fehlen pässe oder Urkunden oder haben die Behörden Zweifel an den Angaben der Flüchtlinge, gelangen sie oft zu eigenen Annahmen oder greifen zu "umstrittenen bis menschenunwürdigen Altersfeststellungsverfahren", so Goran Ekmescic vom B-UMF. Mediziner vermessen dabei den Knochenbau, untersuchen den Entwicklungszustand des Körpers und der Genitalien. Aber: "Die angewandten Methoden weisen Unsicherheiten auf", berichtete Klaus Mohnike von der Universitätskinderklinik der Otto-von-Guerike-Universität in Magdeburg.
Was schon bei wissenschaftlichen Untersuchungen zu einem zweifelhaften Ergebnis führt, wollen also staatliche Organe wie etwa die Polizei mit bloßem Auge erkennen können. Bei Henry* aus Sierra Leone behaupten Münchner Polizeibeamte, der junge Mann sei 20 Jahre alt und nicht 17, wie seine Geburtsurkunde besagt, berichtet Tobias Klaus vom Bayrischen Flüchtlingsrat und der Initiative "Jugendliche ohne Grenzen".
Henry sei in eine Unterkunft mitten im Bayerischen Wald verlegt worden, fernab von einem kleinen Dorf. "Zum Glück hat er sich vorher bei uns gemeldet, sodass wir uns um ihn kümmern können", sagt Klaus. Der Jugendliche lebe unter 25 erwachsenen Flüchtlingen, abgeschnitten von Bildungsmöglichkeiten, Rechtsberatung oder Kontakten zur deutschen Bevölkerung. Von Jugendhilfe keine Spur. *Namen geändert
www.b-umf.de