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  Offene Debatte in der Wohlfahrt über Mindestlohn
Caritas und Diakonie gehen auf Distanz zu kirchlichen Dienstgeberverbänden


Von Markus Jantzer

Berlin/Frankfurt a.M. (epd). In die Debatte über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in der Pflege kommt Bewegung. Auf die ablehnende Haltung der Dienstgeberverbände bei Caritas und Diakonie (siehe epd sozial Nr. 16 vom 18. April) reagierte Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) mit Kritik. "Ich erwarte von den kirchlichen Trägern ein stärkeres Engagement, für eine anständige Bezahlung der Beschäftigten in der Pflege zu sorgen", sagte die Ministerin der "Frankfurter Rundschau" (Ausgabe vom 19. April). Auch die Präsidenten von Caritas und Diakonie, Peter Neher und Klaus-Dieter Kottnik, gingen auf Distanz zu den kirchlichen Unternehmensverbänden.

Caritas-Präsident Neher kommentierte am 18. April in Berlin die Haltung der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) mit den Worten: "Zur Frage eines Mindestlohns in der Pflege hat sich die Caritas noch nicht abschließend positioniert." Neher und Kottnik stellten klar, dass die gemeinsame Position der AcU und des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) lediglich eine Meinung innerhalb des Meinungsbildungsprozesses bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden darstelle. Neher: "Sie ist keinesfalls als Caritas-Meinung zu verstehen."

Kottnik wurde noch deutlicher: "Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn wird positiv gesehen." Er betonte, dass sich der diakonische Bundesverband dafür einsetze, dass es einem Alleinstehenden möglich sein müsse, auch bei gering qualifizierter Tätigkeit mit einem Erwerbseinkommen seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Mindestlohn in der Pflege wäre ein "großes Risiko"

Der Präsident des Diakonischen Werkes in Bayern, Ludwig Markert, stärkte am 21. April diese Position und sprach sich ebenfalls für einen Mindestlohn in der Pflege aus. "Dumpinglöhne darf es hier nicht geben. Es sollte selbstverständlich sein, dass Menschen von ihrer Hände Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das gilt erst recht für Mitarbeitende im Raum der Diakonie", so Markert. Er fügte indes hinzu, dass sichergestellt werden müsse, dass die Kostenträger einen Mindestlohn nicht zum Anlass nehmen, "in den Pflegesatzverhandlungen die Preisspirale nach unten zu drehen". Diese Befürchtung hatten auch die kirchlichen Unternehmensverbände in ihrem gemeinsamen Vorstoß am 17. April geäußert.

Auch das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz beurteilt einen Mindestlohn in der Pflege als "großes Risiko". "Wir befürchten, dass die Sozialleistungsträger in der Folge die Pflegekostenleistungen auf das Niveau des Mindestlohns absenken werden, zulasten der Qualität unserer Häuser", sagte DW-Vorstand Thomas Dane am 21. April in Berlin. Dessen ungeachtet sieht Dane in der Vergütung der Pflege-Hilfskräfte ein größeres Problem. Hier wäre seiner Ansicht nach die Einführung eines Mindestlohnes vordringlicher als bei examinierten Pflegekräften.

Ähnlich äußerte sich auch der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege (Devap), Wilfried Voigt. Die derzeitige Diskussion konzentriere sich ausschließlich auf einen Mindestlohn für die Pflege. Andere Bereiche - etwa Reinigungs- und Versorgungsdienste - würden nicht einmal erwähnt, kritisierte Voigt am 22. April in Berlin. Aber auch hier handele es sich um "Mitarbeitende, die ihren Beitrag leisten, dass Menschen gepflegt, betreut und versorgt werden können". Darüber hinaus gab der Devap-Vize zu bedenken, dass die Einführung von Mindestlöhnen in der Diakonie "das Recht auf kirchliche Selbstbestimmung außer Kraft setzen würde und deshalb mit dem geltenden Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie nicht kompatibel ist".

Bundessozialministerin Ulla Schmidt und Berlins Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) traten den Bedenken über eine Absenkung der Pflegeleistungen als Folge eines Mindestlohnes entgegen. "Darüber entscheiden die Sozialleistungsträger nicht allein, da hat auch die Politik ein Wort mitzureden", sagte Knake-Werner am 21. April in Berlin. Ulla Schmidt wird in der "Frankfurter Rundschau" mit den Worten zitiert, sie habe die Pflegekassen bereits verpflichtet, "nur mit denjenigen Trägern Verträge abzuschließen, die ortsübliche Löhne, also Tariflöhne, zahlen".

In einem Brief an die Vorsitzenden der beiden Verbände AcU und VdDD, Bernd Molzberger und Markus Rückert, schreibt der ver.di-Tarifexperte Tobias Schürmann, für ihn sei deren Position "weder formal noch institutionell noch inhaltlich nachvollziehbar". Denn schließlich kämen "Sie mit einem Mindestlohn Ihrem immer wieder betonten Ziel, gegenüber konkurrierenden Einrichtungen nicht mehr auf der Lohnseite benachteiligt zu sein, einen Riesenschritt näher".

Der Verband der diakonischen Dienstgeber bezeichnete die Debatte, die er mit ausgelöst hat, am 22. April als "überheizt". Der Geschäftsführer des Verbandes, Ingo Dreyer, forderte dazu auf, zu den Kernfragen zurückzukehren, und ermahnte die Politiker, die Finanzierung der Pflege "nachhaltig sicherzustellen".

Die kirchlichen Unternehmensverbände, die nach eigenen Angaben die Interessen ihrer Mitglieder mit mehr als 430.000 Beschäftigten vertreten, hatten mit ihrem Vorstoß vom 17. April auf eine gemeinsame Initiative verschiedener Pflegeverbände und der Gewerkschaft ver.di reagiert. Diese haben am 31. März beim Bundesarbeitsministerium die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in der Pflege beantragt.

epd sozial Nr. 17 vom 25. April 2008






 
 

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