SOZIAL
AKTUELLES HEFT
SERVICE
WEB-ARCHIV
DAS RESSORT
HOME
SUCHE
ADRESSEN
PRODUKTE
LINKS
SITEMAP
Dokumentation
Film
Medien
Sozial
Bayern
Hessen
Niedersachsen-Bremen
Nord
Ost
Rheinland-Pfalz/Saarland
Südwest
West
Bilddatenbank
Grafikdatenbank
Die Nachrichten-Agentur
Anzeigen
Freie Stellen
Kontakt
Impressum
   
Abonnieren Sie unsere Newsletter! Druckversion Empfehlen Sie die Seite weiter! Bestellen Sie direkt!
  Mindestlohn für Altenpflege-Branche beantragt
Bundesregierung muss über Aufnahme in das Entsendegesetz entscheiden


Von Bettina Markmeyer

Berlin (epd). Pflegeverbände und die Gewerkschaft ver.di haben gemeinsam einen Mindestlohn in der Pflegebranche beantragt. Ob er kommen wird, ist offen. Denn zwischen SPD und Union gibt es neuen Streit. Während die SPD in allen acht Branchen, die bis zum Ablauf der Meldefrist am 31. März die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragt haben, einen Mindestlohn einführen will, sieht die Union für höchstens vier Branchen die Bedingungen erfüllt.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) glaubt, dass man für die Pflege eine Lösung finden werde, sagte er am 31. März in Berlin. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes geht es um fast eine halbe Million Arbeitskräfte in der Altenpflege.

Das Entsendegesetz soll bis zum Sommer neu gefasst werden. Auf Basis dieses Gesetzes können Branchen-mindestlöhne eingeführt werden. Eine zentrale Voraussetzung soll nach dem Willen der Koalition künftig sein, dass mindestens die Hälfte der betroffenen Arbeitnehmer der Tarifbindung unterliegen.

Die Antragsteller für die Pflegebranche sind der Arbeitgeberverband AWO Deutschland (AGV), das Deutsche Rote Kreuz, die Volkssolidarität, der Arbeitersamariterbund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam mit ver.di. Grund ihrer Mindestlohninitiative sei der "besonders in der ambulanten Altenpflege ruinöse Wettbewerb". Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie haben sich dem Antrag nicht angeschlossen.

Die großen Arbeitgeber in der Altenpflege schließen keine Tarifverträge ab

Das zentrale Problem für einen Mindestlohn in der Pflegebranche ist die Tarifbindung. Sie liegt auch nach Einschätzung der Antragsteller "sicher unter 50 Prozent", sagte der AGV-Vorsitzende Andreas Johnen am 1. April epd sozial. Denn die großen Arbeitgeber in der Altenpflege, die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände, schließen keine Tarifverträge ab, sondern vereinbaren die Bezahlung ihrer Mitarbeiter in Arbeitsrechtlichen Kommissionen. Dieser "dritte Weg" ist den Kirchen vorbehalten.

In Hinblick auf die kirchlichen Einrichtungen gebe es zwei Möglichkeiten, sagt Johnen. Entweder sie unterstützten den Mindestlohn und versuchten, trotz formalrechtlicher Probleme zu einer Lösung für die gesamte Branche beizutragen. "Inhaltlich werden die Kirchen kein Problem haben mit dem Mindestlohn", meint er. Oder die kirchlichen Träger seien keine Tarifpartner, da sie keine Tarifverträge haben. Dann könnten sie aber auch nicht mitgezählt werden bei der Ermittlung der Tarifbindung in der Pflegebranche.

Johnen zufolge will der AGV zunächst "die Koalition der Verbände vergrößern", die einen Mindestlohn wollen, und dabei auch mit den kirchlichen Trägern und privaten Pflegeanbietern reden. Im zweiten Schritt soll mit ver.di ein Mindestlohn-Tarifvertrag ausgehandelt werden. Dabei peilt der AGV nach Johnens Angaben die vom DGB geforderten 7,50 Euro pro Stunde als untere Lohngrenze an.

Aus den kirchlichen Verbänden kommen sehr unterschiedliche Reaktionen. Die Arbeitnehmerseite im Deutschen Caritasverband faxte kurz vor Ablauf der Antragsfrist am 31. März ein Schreiben an Arbeitsminister Scholz, in dem sie die Aufnahme der gesamten Pflegebranche ins Entsendegesetz fordert.

Caritas-Arbeitnehmer wollen auch Hilfskräfte und Servicekräfte einbeziehen

Der Pressesprecher der Caritas-Arbeitnehmer, Thomas Schwendele, sagte gegenüber epd sozial, alle Beschäftigten, also auch Pflegehilfskräfte sowie Servicekräfte in Putzkolonnen, Küchen und Wäschereien, sollten einbezogen werden. Dies solle auch für ausgegliederte Betriebe gelten, in denen niedrigere Löhne gezahlt werden als in den Einrichtungen der Caritas.

Es müssten "alle Pflegenden und zu Pflegenden vor schädigendem Wettbewerb geschützt werden", schreiben die Caritas-Arbeitnehmer an Scholz. Ihr Schreiben kann allerdings nur als politische Willenserklärung gewertet werden, denn Anträge auf die Aufnahme ins Entsendegesetz müssen von Arbeitgebern und -nehmern gemeinsam gestellt werden. Die Arbeitgeberseite im Caritasverband hält sich aber noch bedeckt.

Zwar sei es richtig zu verhindern, dass Preise und Löhne in der Pflege weiter nach unten gezogen würden, meint Rolf Lodde, Sprecher der Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas. Doch sei fraglich, was ein Mindestlohn bringe. Die Caritas habe von ver.di wissen wollen, wie hoch der Mindestlohn denn sein solle, bis heute aber keine Antwort erhalten. Denn die Bezahlung bei der Caritas liege über den Tarifen des Öffentlichen Dienstes, so Lodde.

Auch beim Diakonischen Werk ist die Meinungsbildung nicht abgeschlossen. Während die Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission, Helga Gutt, aus Sicht der Beschäftigten einen Mindestlohn über das Entsendegesetz erreichen will, hält der sozialpolitische Vorstand Bernd Schlüter dies für "rechtlich unmöglich". Zwar gebe es im Diakonischen Werk "große Sympathie für einen gesetzlichen Mindestlohn", sagte er epd sozial, doch seien die Tarifordnungen der Kirchen mit dem Entsendegesetz nicht vereinbar. Gutt bedauert diese Absage und wertet sie "als klare Absage" der Diakonie an alle Bemühungen, einen Mindestlohn in der Pflegebranche zu erreichen.






 
 

© epd Hinweis zum Urheberrecht

 

 
Evangelischer Pressedienst, Emil-von-Behring-Straße 3, 60439 Frankfurt am Main
info@epd.de