SOZIAL
AKTUELLES HEFT
SERVICE
WEB-ARCHIV
DAS RESSORT
HOME
SUCHE
ADRESSEN
PRODUKTE
LINKS
SITEMAP
Dokumentation
Film
Medien
Sozial
Bayern
Hessen
Niedersachsen-Bremen
Nord
Ost
Rheinland-Pfalz/Saarland
Südwest
West
Bilddatenbank
Grafikdatenbank
Die Nachrichten-Agentur
Anzeigen
Freie Stellen
Kontakt
Impressum
   
Abonnieren Sie unsere Newsletter! Druckversion Empfehlen Sie die Seite weiter! Bestellen Sie direkt!
  Weiter Streit um stationäre Verpflegung
Anrechnung auf Regelsatz: Auch nach ministerieller Alg-II-Verordnung Gerichte uneins


Von Martin Wortmann

Berlin (epd). Der Streit über die Anrechnung einer kostenlosen Verpflegung in Krankenhäusern oder anderen stationären Einrichtungen auf das Arbeitslosengeld II hält an. Auch die zum Jahresbeginn in Kraft getretene neue Alg-II-Verordnung bringt keine abschließende Lösung, wie ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Berlin zeigt.

Früher hatten zahlreiche Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen (Argen) argumentiert, die kostenlose Verpflegung mindere den Bedarf, daher könne der Regelsatz entsprechend gekürzt werden. Dem steht allerdings die strikte Pauschalierung der Regelsatz-Leistungen entgegen (epd sozial Nr. 23 vom 8. Juni 2007). Deshalb rechnen Argen die Verpflegung inzwischen überwiegend als Einkommen an. Unter den Gerichten war auch dies umstritten (epd sozial Nr. 19 vom 11. Mai und Nr. 5 vom 2. Februar 2007), der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages lehnte eine solche Anrechnung als rechtswidrig ab (epd sozial Nr. 42 vom 19. Oktober 2007).

Nach der neuen Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Dezember 2007 soll die Verpflegung nun dennoch als Einkommen angerechnet werden, und zwar mit 35 Prozent des Regelsatzes. Das sind 120,75 Euro im Monat und entspricht in etwa dem Betrag, der im Regelsatz für die Verpflegung vorgesehen ist.

Wie dazu das SG Berlin in seinem am 4. Februar zugestellten Urteil vom 24. Januar betont, kann sich daraus "keine Änderung der Rechtslage ergeben". Denn das Ministerium sei "nicht ermächtigt, den gesetzlich geregelten Einkommensbegriff zu erweitern oder zu ändern". Vielmehr könne es laut Gesetzeswortlaut nur umgekehrt bestimmen, "welche weiteren Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind".Damit bleibt die Gesetzesauslegung trotz ministerieller Verordnung Sache der Gerichte. Die Gegner einer Kürzung des Regelsatzes verweisen dort auf die gesetzliche Pauschalierung. Sie betonen, dass umgekehrt auch mit einem Klinikaufenthalt verbundene Mehrkosten, etwa für Fahrten und Telefon, nicht zusätzlich erstattet würden. Dem schließt sich in seinem neuen Urteil auch das SG Berlin an: Auf den pauschalierten Regelsatz bestehe ein Rechtsanspruch, eine Kürzung sehe das Gesetz schlicht nicht vor.

Als Einkommen sind laut Gesetz "Einnahmen in Geld oder Geldeswert" zu berücksichtigen. Daher streiten die Gerichte, und in zahlreichen Gerichten auch verschiedene Senate, ob die Krankenhausverpflegung einen "Marktwert" besitzt. Die Landessozialgerichte Bayern und Baden-Württemberg sowie der 13. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen hatten dies bejaht. Dagegen schlug sich das SG Berlin mit seinem neuen Urteil auf die Seite der Gegner: Ein Verzicht auf die Verpflegung führe nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrags, und der Arbeitslose könne die Verpflegung auch nicht tauschen oder verkaufen. Ähnlich äußerten sich in jüngster Zeit die Sozialgerichte Duisburg und Hannover. Der 8. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen widersprach seinen Kollegen im gleichen Haus und meinte, mit der Anrechnung als Einkommen werde das Grundprinzip der Pauschalierung umgangen.

Das Bundessozialgericht in Kassel will den Streit voraussichtlich noch in diesem Jahr klären. Bislang hatte es lediglich zur Sozialhilfe entschieden, dass die Verpflegung nicht als Einkommen angerechnet, der Regelsatz aber um seinen Essensanteil gekürzt werden kann (epd sozial Nr. 50 vom 14. Dezember 2007). Auf das Arbeitslosengeld II ist dies nicht übertragbar, weil dort die Pauschalierung erheblich stärker ausgeprägt ist.

Weitere Informationen:

  • SG Berlin, Az.: S 116 AS 17528/07
  • Bayerisches LSG , Az.: L 11 AS 4/07
  • LSG Baden Württemberg, Az: L 12 AS 1181/07
  • SG Duisburg, Az.: S 27 (2) AS 126/06
  • SG Hannover, Az.: S 45 AS 2039/06




 
 

© epd Hinweis zum Urheberrecht

 

 
Evangelischer Pressedienst, Emil-von-Behring-Straße 3, 60439 Frankfurt am Main
info@epd.de