Berlin (epd). Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, hält die Absicht der Koalition, künftig jedem Antragsteller auf Arbeitslosengeld II ein Beschäftigungsangebot zu machen für "illusorisch". Schneider lehnt es auch ab, die Arbeitswilligkeit durch Ein-Euro-Jobs zu überprüfen. Dabei würden die Wohlfahrtsverbände nicht mitmachen, sagte er im Interview mit epd sozial in Berlin. Das Gespräch führte Bettina Markmeyer.
epd sozial: Nach den bekannt gewordenen Plänen für das Hartz-Optimierungsgesetz soll künftig jeder, der einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt, ein Beschäftigungsangebot bekommen. Ist das ein richtiger Schritt in Richtung "fördern"?
Ulrich Schneider: Nach dem Gesetz haben unter 25-Jährige jetzt schon einen Anspruch auf ein sofortiges Angebot. Da wir aber weder Ausbildungsplätze noch Arbeitsplätze für viele junge Menschen haben, kommen sofort die Ein-Euro-Jobs in Betracht. Und das ist häufig das Gegenteil von Fördern: weil politisch und auch im Einzelfall nicht genug dafür getan wird, die Jugendlichen wirklich in eine Ausbildung oder in Arbeit zu bringen.
epd: Aber ist ein Angebot nicht besser als keines?
Schneider: Das Vorhaben ist doch illusorisch. Es würde voraussetzen, dass wir die Ein-Euro-Jobs aufblasen müssten. Dazu gibt es gar keine Ansatzpunkte. So weit ich das übersehe, sind die Träger nicht bereit, die Ein-Euro-Jobs auszuweiten. Wir als Wohlfahrtsverband haben vereinbart, dass wir Langzeitarbeitslose nur dann in Ein-Euro-Jobs beschäftigen, wenn sie sich freiwillig melden. Nach dem, was Herr Brandner und andere skizzieren, sollen die Arbeitsangebote aber auch dazu dienen, die Arbeitswilligkeit zu überprüfen und Sperrzeiten zu verhängen bzw. das Arbeitslosengeld II drastisch zu senken. Für solche Überprüfungen stehen wir nicht zur Verfügung.
epd: Ein weiterer der bekannt gewordenen Vorschläge ist die sogenannte Beweislast-Umkehr. Das heißt: Wer in einer Wohnung mit einem Hartz IV-Empfänger lebt, soll künftig nachweisen, dass er nicht in einer Lebenspartnerschaft lebt, damit sein Einkommen nicht zur Unterstützung des Arbeitslosen herangezogen wird.
Schneider: Das ist völlig lebensfremd. Da wird die Nachweispflicht auf einen Personenkreis ausgedehnt, der mit dem Hartz IV-Gesetz nichts zu tun hat. Weshalb sollte ich, nur weil ich mit einem Arbeitslosengeld II-Empfänger in eine Wohnung oder eine Wohngemeinschaft ziehe, überhaupt irgendeine Anstrengung unternehmen? Eine solche Regelung würde zu so einem Unmut führen, dass sie gesellschaftlich nicht akzeptiert würde. Die Umkehr der Beweislast wird seit zehn Jahren diskutiert, auch im Sozialhilferecht. Aber immer wenn es ernst wurde, hat man dann doch festgestellt: Es geht nicht.
epd: Wäre es denn richtig, das Schonvermögen jüngerer Arbeitsloser zu verringern, damit sich Ältere besser absichern können, wie offenbar ebenfalls geplant wird?
Schneider: Das Problem ist, dass die Politik grundsätzlich die Vermögensverhältnisse von Langzeitarbeitslosen überschätzt. Nach dem letzten Armutsbericht der Bundesregierung haben diese Haushalte im Bundesdurchschnitt ein "Vermögen" von minus 8.000 Euro, also 8.000 Euro Schulden. Das sind politische Sandkastenspiele.
epd: Die Koalition will mit dem Optimierungsgesetz 1,2 Milliarden Euro pro Jahr bei den stark gestiegenen Leistungen für Arbeitslose einsparen. Ihr Verband sagt: Durch Hartz IV wächst die Armut. Was stimmt denn?
Schneider: Beides ist richtig. Auf der einen Seite haben wir heute ein deutlich niedrigeres Leistungsspektrum im Einzelfall als zu Zeiten der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Auf der anderen Seite hat sich aber der Empfängerkreis weit ausgedehnt und es fallen in der Tat wesentlich höhere Kosten an, als man prognostiziert hat. Das liegt daran, dass die Langzeitarbeitslosigkeit weiter zugenommen hat und an der Aufdeckung der Dunkelziffer all der Fälle, die ein Anrecht auf Leistungen haben, bisher aber keine Ansprüche geltend gemacht haben. Darauf führen wir auch die Zunahme von Ein-Personen-Haushalten bei den Hartz IV-Empfängern zurück.
epd: Wo könnte man denn Ihrer Meinung nach sparen?
Schneider: Sparen könnte man mit einer effizienteren Verwaltung. Dafür müsste man aber den damaligen Kompromiss rückgängig machen und die Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger allein bei einer Behörde ansiedeln. Nach unserer Meinung sollten das die Kommunen machen. Dann hätte man eine vernünftige Verwaltung, wo die Leute nicht so viel mit sich selbst beschäftigt sind - und das würde in der Tat sparen.
Ulrich Schneider (48) ist promovierter Erziehungswissenschaftler. Für den Gesamtverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes arbeitet der Katholik seit 1988, zunächst als persönlicher Referent des Vorsitzenden. 1995 wurde Schneider Geschäftsführer. 1999 übernahm er das Amt des Hauptgeschäftsführers.